Egal, ob es sich um einen Hauskauf, einen Wohnungskauf oder einen Grundstückskauf handelt: Bei jeder Art des Erwerbs ist es allein mit der Zahlung des Kaufpreises nicht getan. Denn bei jedem Immobilienkauf kommen die sogenannte Kaufnebenkosten hinzu. Deshalb müssen angehende Häuslebauer oder Hausbesitzer diese auch von Anfang an in der Baufinanzierung berücksichtigen.
Was sind Kaufnebenkosten?
Zu den Kaufnebenkosten zählen alle zusätzlichen Kosten, die zum reinen Kaufpreis einer Immobilie hinzukommen. „Dazu gehören verschiedene Gebühren und Steuern, beispielsweise die Notarkosten, die Gebühren für die Grundbuchumschreibung sowie die Grunderwerbsteuer„, erklärt Burak Dilek, freier Finanzierungsberater und Geschäftsführer von Burak Dilek Immobilien und Finanzen in Bremen. In einigen Fällen kommt auch die Maklerprovision hinzu. „All diese klassischen Nebenkosten machen jeweils einen bestimmten Prozentsatz des Kaufpreises der Immobilie aus“, weiß Dilek, der selbst auch als Immobilienmakler in Bremen tätig ist. Seine Firma deckt alle Bereiche des Immobilienverkaufs ab. Zudem bietet der ausgebildete Bankkaufmann, weitergebildeter Bankfachwirt und zertifizierter Immobilienmakler mit seinem Unternehmen ebenfalls Immobilien an.
Notargebühren und Grundbuchkosten
Um die Gebühren für den Notar kommt niemand herum. Schließlich wird ein Kaufvertrag hierzulande erst rechtskräftig, wenn ein Notar ihn beurkundet. Der Eintrag ins Grundbuch ist ebenfalls Pflicht. Mit diesem wird der Käufer zum rechtlichen Eigentümer der Immobilie. Die entsprechenden Gebühren belaufen sich in Bremen und Niedersachsen auf rund zwei Prozent des Kaufpreises.
Grunderwerbsteuer
Wer eine Immobilie oder ein Grundstück in Bremen kauft, muss die sogenannte Grunderwerbsteuer zahlen. Diese Steuer ist, im Gegensatz zu vielen anderen, nur einmalig fällig. Und da sie Ländersache ist, ist sie je nach Bundesland unterschiedlich hoch. In Bremen und Niedersachsen beträgt die Grunderwerbsteuer derzeit fünf Prozent.
Maklerprovision
Ist ein Makler beim Hauskauf involviert, müssen seine Dienste auch bezahlt werden. Die Höhe dieser Provision richtet sich nach den im jeweiligen Bundesland üblichen Werten und hängt prozentual vom Verkaufspreis ab.
Seit 2020 gilt beim Verkauf von Eigentumswohnungen sowie Einfamilienhäusern zudem ein neues Gesetz. Dieses sieht in Anlehnung an das Bestellerprinzip vor, dass auftraggebende Verkäufer mindestens 50 Prozent der sogenannten Courtage selbst tragen müssen.
Kaufnebenkosten stets mit einbeziehen
Die Nebenkosten beim Immobilienkauf betragen in der Regel zwischen 10 und 15 Prozent des Kaufpreises. „Es ist ratsam, diese Nebenkosten mit Eigenkapital zu decken“, empfiehlt Burak Dilek. „Es ist jedoch nicht völlig ausgeschlossen, die Kaufnebenkosten zusammen mit der Baufinanzierung zu finanzieren.“ Dazu sind allerdings eine ausgezeichnete Bonität und ein hohes Einkommen erforderlich.