Antrag abgelehnt? Wie Eltern einen Kita Platz einklagen
Kita Platz einklagen Bremen

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Antrag abgelehnt? Wie Eltern einen Kita Platz einklagen

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Kompetente Hilfe durch Rechtsanwalt Steffen Speichert aus Bremen

Müssen Eltern einen Krippen- oder Kita-Platz einklagen, hilft Rechtsanwalt Steffen Speichert aus Bremen.

Kinder haben mit der Vollendung des ersten Lebensjahres einen Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz und mit Vollendung des dritten Lebensjahres auf einen Platz in der Kita. In der Realität gibt es in Großstädten wie Bremen aber weniger Plätze, als benötigt werden. Müssen Eltern einen Krippen- oder Kita Platz einklagen, ist die Hilfe von einem Rechtsanwalt ratsam.

Recht auf Kindergartenplatz und Betreuung in der Krippe

Kita Platz einklagen Bremen: Betreuung
Kinder ab drei Jahren haben ein Recht auf Betreuung in einer Kita oder in einem Kindergarten – unabhängig davon, ob die Eltern arbeiten oder nicht. Freepik.com/Oksix

In einer Kindertagesstätte (Kita) werden in Deutschland verschiedene Formen der Kinderbetreuung – abhängig von deren Alter – zusammengefasst. In der Krippe beispielsweise findet die Betreuung für Kinder bis drei Jahre statt. Danach folgt bis zur Einschulung der Besuch eines Kindergartens.

Seit 1996 hat der Nachwuchs zwischen drei und sechs Jahren einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz im Kindergarten. 2013 folgte die Regelung, dass Mädchen und Jungen ab Vollendung des ersten Lebensjahres einen Anspruch auf einen Krippenplatz haben beziehungsweise von einer Tagesmutter oder einem Tagesvater betreut werden können. Das Recht auf den Betreuungsplatz ist nicht davon abhängig, ob die Eltern arbeiten oder nicht. Und sogar die Kleinsten unter einem Jahr haben einen Anspruch, wenn es besondere Gründe dafür gibt.

Anbieter für Kindertagesbetreuung in Bremen:

  • Stadt Bremen
  • Konfessionelle Träger
  • Träger der freien Wohlfahrtspflege
  • Privat-gewerbliche Träger
  • Gemeinnützige Elternvereine
  • Kindertagespflegestellen

Das Gesetz der Kinderbetreuung ist also klar geregelt. Doch die Umsetzung ist in der Realität oft schwieriger als auf dem Papier. In der Hansestadt kommt es häufig zu Engpässen. Das ist unabhängig davon, ob es ein Anbieter der Stadt Bremen ist oder ein gemeinnütziger Elternverein.

Wie erfolgt die Vermittlung in Bremen?

Jede Einrichtung und Tagespflegestelle in der Hansestadt verfügen über eine begrenzte Anzahl von Plätzen. So kann es passieren, dass Eltern keine Betreuung ihrer Kinder in einer Wunsch-Kita bekommen. Bereits bei der Anmeldung gibt es die Möglichkeit, sich dafür zu entscheiden, dass das Kind alternativ in eine andere Einrichtung vermittelt werden darf – oder ob eine Betreuung in einer Pflegestelle (Tagesmutter oder Tagesvater) infrage kommt. Die regionale Vermittlung steht dabei an erster Stelle. Sollte wohnortnah kein Platz frei sein, erfolgt eine Suche in allen möglichen Stadtteilen. Seit Dezember 2020 ist neu, dass auch ein Platz „in der Nähe des Arbeitsplatzes eines Erziehungsberechtigten“ in Betracht kommt.

Wenn Eltern auf eine Institution festgelegt sind, wird das Kind dann aufgenommen, sobald ein Platz frei wird. In allen Fällen kann es zu Wartezeiten kommen.

Rechtsanspruch auf einen Platz in der Kita

Kita Platz einklagen: Eltern brauchen Rechtsbeistand, damit ihr Kind in der Kita spielen kann
In Bremen fehlen Betreuungsplätze in den Krippen und Kindergärten. Eltern müssen zum Teil für ihre Kinder einen Kita Platz einklagen. Pixabay/Carole LR

Egal, ob in der Krippe oder im Kindergarten – der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz beschränkt sich laut Gesetz nur auf einen, der zur Verfügung steht. Eltern haben keinen Anspruch auf eine ganz bestimmte Einrichtung. Dennoch muss dieser wohnortnah sein. Ob zu Fuß oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln: Die Einrichtung darf nicht mehr als eine halbe Stunde entfernt sein.

Wenn Eltern die Betreuung einklagen müssen

Die Bescheide sind verschickt beziehungsweise im neuen Kitaportal Bremen ist der Anmeldestatus aktualisiert – doch das eigene Kind geht leer aus … Was können Betroffene dann tun? Als Erstes ist Abwarten angesagt. Nicht jeder Platz wird angenommen. Im Laufe der Wochen entstehen also wieder freie Plätze, die die Bildungsbehörde verteilt. Zudem sucht sie nach Alternativen. Eltern, die eigentlich eine Kita bevorzugen, können auch die Betreuung beispielsweise in der Kindertagespflege in Betracht ziehen.

Sind alle Möglichkeiten und Alternativen der Bildungsbehörde ausgeschöpft und es steht kein Platz zur Verfügung, sollten Eltern versuchen, einen Kita Platz einzuklagen. Die Beratung und Unterstützung durch einen Fachanwalt ist dabei empfehlenswert.

Mögliche Ziele einer Klage vor Gericht:

  • Klage auf Zuweisung eines Platzes in der Krippe oder Kita
  • Übernahme der Kosten einer privaten Kinderbetreuung
  • Schadenersatz bei einem Verdienstausfall

Kita Platz einklagen: Hilfe durch einen Anwalt

Kita Platz einklagen: Rechtsanwalt Steffen Speichert aus Bremen
Rechtsanwalt Steffen Speichert aus Bremen ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Er vertritt Eltern beispielsweise bei der Kita-Platz-Klage. Steffen Speichert

Eine Kita-Platz-Klage ist nur dann sinnvoll, wenn noch freie Plätze in den zur Verfügung stehenden Häusern vorhanden sind. Eltern haben zudem die Möglichkeit, auf eigene Initiative eine Einrichtung zu finden. Dies sind in der Regel private Einrichtungen. Gegebenenfalls entsteht dann ein Anspruch auf Schadenersatz. Denn: Steht die Familie ohne Betreuung da, kommen womöglich finanzielle Engpässe aufgrund der endenden Elternzeit auf sie zu. Sollte ein Erziehungsberechtigter mit dem Kind zu Hause bleiben, entsteht möglicherweise für die betreuende Mutter oder den betreuenden Vater ein Verdienstausfall. Dieser kann ebenfalls eingeklagt werden.

Wollen Eltern einen Kita Platz einklagen, dann ist der richtige Ansprechpartner ein Anwalt für Verwaltungsrecht. Der Jurist berät die Eltern beim Vorgehen und kann gegebenenfalls den Rechtsanspruch durchsetzen.

Gibt es eine Frist einzuhalten? Worauf müssen Eltern achten?

Die Frist für das Rechtsmittel gegen den Ablehnungsbescheid beträgt nur einen Monat. Dieser startet ab Eingang des Bescheides bei den Eltern.

Eltern haben grundsätzlich ein Wunsch- und Wahlrecht bezüglich der Betreuung ihres Kindes entweder in einer Kindertagesstätte oder in Form der Kindertagespflege, also durch eine Tagesmutter oder einen Tagesvater. „Sie sollten nicht vorschnell eine Betreuung bei der Kindertagespflege ablehnen“, rät Rechtsanwalt Steffen Speichert. Denn: „Mitunter kann sich das Wunsch- und Wahlrecht bei fehlenden Kapazitäten in den regulären Kindertagesstätten auf einen Anspruch in der Kindertagespflege beschränken. Wenn dies kategorisch abgelehnt wurde, können Eltern mitunter leer ausgehen und auch ihren Anspruch auf Schadenersatz wegen Verdienstausfall verlieren.“

Der Jurist aus Bremen sieht größere Chancen, wenn Eltern bei einer Klage auf die Hilfe eines Anwalts zurückgreifen: „Meine Erfahrung zeigt, dass ich als Anwalt des Öfteren mehr erreichen kann als Eltern, die es alleine versuchen. Feststellen konnte ich bislang, dass etwas mehr ,Bewegung’ in die Sache kommt, wenn Eltern mich als Anwalt eingeschaltet haben.“

„Der im allgemeinen Sprachgebrauch verwendete Begriff der ‚Kita Platz-Klage‘ ist in Wahrheit ein sogenannter Eilantrag, der bei Gericht eingereicht wird“, macht Rechtsanwalt Steffen Speichert deutlich. „Hierbei handelt es sich um ein beschleunigtes Verfahren, das zu einer schnelleren gerichtlichen Entscheidung führt und gemäß § 188 Satz 2 VwGO zudem gerichtskostenfrei ist“, so Steffen Speichert.

Häufige Fragen zum Thema Kita Platz einklagen in Bremen

Kinder haben in Deutschland einen gesetzlichen Rechtsanspruch auf Betreuung: • ab dem vollendeten 1. Lebensjahr auf einen Krippenplatz und • ab dem vollendeten 3. Lebensjahr auf einen Kita bzw. Kindergartenplatz. Dieser Anspruch besteht unabhängig davon, ob die Eltern erwerbstätig sind oder nicht.
Wenn trotz eines Rechtsanspruchs kein Platz angeboten wird, können Eltern den Anspruch gerichtlich durchsetzen. Umgangssprachlich wird dies oft als „Kitaplatz Klage“ bezeichnet. Tatsächlich handelt es sich dabei in der Regel um einen Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht, der eine schnelle Entscheidung ermöglicht.
Eine Klage lohnt sich insbesondere dann, wenn: • alle Vermittlungs- und Alternativangebote der zuständigen Behörde ausgeschöpft sind, • kein Platz in einer wohnortnahen Einrichtung verfügbar ist und • auch alternative Betreuungsformen (beispielsweise Kindertagespflege) nicht infrage kommen oder abgelehnt wurden.
Eine gerichtliche Durchsetzung des Rechtsanspruchs kann verschiedene Ergebnisse haben, zum Beispiel: • Zuweisung eines Betreuungsplatzes in Krippe oder Kita, • Übernahme der Kosten einer privaten Kinderbetreuung, • Schadenersatz – etwa bei Verdienstausfall, wenn ein Elternteil wegen fehlender Betreuung nicht arbeiten kann.
Gegen einen ablehnenden Bescheid über einen Betreuungsplatz muss ein Rechtsmittel innerhalb eines Monats eingelegt werden. Diese Frist beginnt mit dem Zugang des Bescheides bei den Eltern.
Nein. Der Rechtsanspruch bezieht sich auf einen verfügbaren Betreuungsplatz, nicht auf eine bestimmte Wunsch-Einrichtung. Der Platz muss wohnortnah sein, zum Beispiel in erreichbarer Entfernung zu Fuß oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln.
Ja. Vor einer gerichtlichen Durchsetzung sollte geprüft werden, ob alternative Plätze – etwa in Kindertagespflege (zum Beispiel bei Tagesmutter oder Tagesvater) – angenommen werden können. Ein kategorisches Ablehnen solcher Angebote kann unter Umständen Nachteile für spätere Ansprüche mit sich bringen.
Eine anwaltliche Begleitung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber in der Praxis häufig empfehlenswert. Ein Fachanwalt für Verwaltungsrecht wie Steffen Speichert kann formale Voraussetzungen, Fristen und den richtigen Verfahrensweg – etwa den Eilantrag – professionell betreuen. Erfahrungsgemäß erhöht dies die Chancen auf ein zügiges und positives Ergebnis.
Der sogenannte Eilantrag ist ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht, mit dem eine schnelle Entscheidung über den Anspruch auf einen Kita-Platz erreicht werden soll. Er ist laut Gesetz gerichtskostenfrei, wenn er gemäß den Vorschriften der Verwaltungsgerichtsordnung gestellt wird.
Ja. Neben der Platzzuweisung können Eltern unter bestimmten Voraussetzungen auch Schadenersatz geltend machen, zum Beispiel für Verdienstausfall oder Kosten einer privaten Versorgung, wenn der Betreuungsplatz nicht rechtzeitig bereitgestellt wurde. Voraussetzung dafür ist in der Regel, dass der Anspruch zuvor erfolgreich gerichtlich durchgesetzt wurde.

Juristische Hilfe in Bremen durch Rechtsanwalt Steffen Speichert

Kita Platz einklagen Bremen
Ein Kita Platz ist für viele Familien enorm wichtig. Die Kanzlei von Steffen Speichert in Bremens Stadtteil Schwachhausen berät zu diesem und anderen Themen. Freepik.com/Atlascompany

Steffen Speichert ist Rechtsanwalt aus Bremen. Seit 2006 praktiziert er in der Hansestadt. Seit 2012 ist er Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Seine Kanzlei liegt im Stadtteil Schwachhausen in unmittelbarer Nähe zum Bürgerpark.

Neben dem Kindergartenrecht ist Steffen Speichert auch Experte auf dem Gebiet des Schulrechts, des Hochschulrechts und des Prüfungsrechts. Im Rahmen des Schulrechts vertritt er Familien, wenn diese beispielsweise den richtigen Schulplatz an einer Grundschule oder an einer weiterführenden Schule suchen. Der Rechtsanwalt berät aber auch Eltern von Schülern, wenn es um Zeugnisnoten oder Ordnungsmaßnahmen geht.

Steffen Speicherts Themenschwerpunkte im Schulrecht:

  • Schulaufnahme
  • Erziehungsmaßnahmen
  • Ordnungsmaßnahmen
  • Schulverweise
  • Fehlende Versetzung
  • Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs
  • Schulwechsel
  • Nichtbestehen des Abiturs

Studenten gehören ebenfalls zum Mandantenkreis von Steffen Speichert – sei es, dass diese einen Studienplatz einklagen wollen oder Probleme mit Prüfungen haben. Bei einer drohenden Exmatrikulation ist Speichert als Fachanwalt im Verwaltungsrecht ebenfalls der richtige Ansprechpartner.

Beim Hochschulrecht berät der Anwalt zu folgenden Themen:

  • Hochschulzulassung
  • Immatrikulation
  • Studienordnungen
  • Studiengebühren
  • Studienabschlüsse
  • Emeritierung
  • Exmatrikulation

Themenbereiche beim Prüfungsrecht:

  • Prüfungsanfechtung
  • Vorläufige Prüfungszulassung
  • Zeugnisse

Schnelle und unkomplizierte Hilfe: Nehmen Sie Kontakt zu Rechtsanwalt Steffen Speichert auf

Rechtsanwalt Steffen Speichert berät Sie kurzfristig, kompetent, transparent und unkompliziert online oder telefonisch. „Vereinbaren Sie gern einen Erstberatungstermin mit mir. Ich stehe Ihnen und Ihrer Familie beim Einklagen eines Krippen- oder Kitaplatzes zur Seite“, erklärt Speichert. Die Kanzlei des Rechtsanwalts befindet sich in der Parkallee 117 in Bremen-Schwachhausen. Er ist unter der Telefonnummer 0421 / 22 27 41-0 oder per E-Mail an speichert@fachanwaltskanzlei-hb.de erreichbar.