Müssen Eltern einen Krippen- oder Kita-Platz einklagen, hilft Rechtsanwalt Steffen Speichert aus Bremen.
Müssen Eltern einen Kita-Platz in Bremen einklagen, geht es meist um die schnelle Durchsetzung eines bestehenden Rechtsanspruchs. Auch bei einem abgelehnten Krippenplatz kann eine rechtliche Prüfung sinnvoll sein. Kinder haben mit Vollendung des ersten Lebensjahres einen Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Krippe, Kindertagesstätte oder Kindertagespflege. Ab Vollendung des dritten Lebensjahres besteht ein Anspruch auf Betreuung in einer Kita oder einem Kindergarten.
In der Praxis stehen in Großstädten wie Bremen jedoch nicht immer ausreichend Betreuungsplätze zur Verfügung. Wird ein Antrag abgelehnt oder bleibt im Kitaportal kein passender Platz verfügbar, sollten Eltern die Entscheidung, mögliche Alternativangebote und die geltenden Fristen genau prüfen. Eine Kita-Platz-Klage in Bremen kann infrage kommen, wenn trotz Rechtsanspruch kein geeigneter Betreuungsplatz angeboten wird.
Rechtsanwalt Steffen Speichert ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht in Bremen. Er unterstützt Eltern dabei, ihren Anspruch auf einen Kita- oder Krippenplatz rechtlich einzuordnen, Fristen zu prüfen und den Anspruch gegebenenfalls gerichtlich durchzusetzen.
Was bedeutet „Kita-Platz-Klage“ genau?

Der Begriff „Kita-Platz-Klage“ wird häufig im Alltag verwendet. Juristisch ist damit aber nicht immer eine klassische Klage gemeint.
„Der im allgemeinen Sprachgebrauch verwendete Begriff der ‚Kita Platz-Klage‘ ist in Wahrheit ein sogenannter Eilantrag, der bei Gericht eingereicht wird“, macht Steffen Speichert deutlich. „Hierbei handelt es sich um ein beschleunigtes Verfahren, das zu einer schnelleren gerichtlichen Entscheidung führt und gemäß § 188 Satz 2 VwGO zudem gerichtskostenfrei ist“, so der Rechtsanwalt.
Ein Eilantrag ist deshalb besonders relevant, weil Familien meist kurzfristig eine Betreuungslösung benötigen. Lange Verfahren helfen nur begrenzt, wenn Eltern zeitnah wieder arbeiten müssen oder bereits ein konkreter Betreuungsbeginn geplant war.
Welche Kinder haben das Recht auf einen Kindergartenplatz oder eine Betreuung in der Krippe?
In einer Kindertagesstätte werden in Deutschland verschiedene Formen der Kinderbetreuung zusammengefasst. Welche Betreuung infrage kommt, hängt vor allem vom Alter des Kindes ab. In der Krippe werden Kinder bis drei Jahre betreut. Danach folgt bis zur Einschulung meist die Betreuung im Kindergarten, der häufig Teil einer Kindertagesstätte (Kita) ist.
Seit 1996 haben Kinder zwischen drei und sechs Jahren einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz im Kindergarten. 2013 folgte die Regelung, dass Mädchen und Jungen ab Vollendung des ersten Lebensjahres einen Anspruch auf einen Krippenplatz haben beziehungsweise von einer Tagesmutter oder einem Tagesvater betreut werden können.
Der Anspruch auf einen Betreuungsplatz hängt nicht davon ab, ob die Eltern arbeiten oder nicht. Auch Kinder unter einem Jahr können unter besonderen Voraussetzungen einen Anspruch auf Betreuung haben.
Wer bietet Kindertagesbetreuung in Bremen?
In Bremen gibt es verschiedene Anbieter und Formen der Kindertagesbetreuung:
- Stadt Bremen
- Konfessionelle Träger
- Träger der freien Wohlfahrtspflege
- Privat-gewerbliche Träger
- Gemeinnützige Elternvereine
- Kindertagespflegestellen
Das Gesetz zur Kinderbetreuung ist klar geregelt. Die praktische Umsetzung ist jedoch oft schwieriger als die rechtliche Ausgangslage. In Bremen kommt es regelmäßig zu Engpässen. Das kann städtische Einrichtungen ebenso betreffen wie freie Träger, Elternvereine oder andere Betreuungsangebote.
Wie erfolgt die Vermittlung eines Kita-Platzes in Bremen?
Jede Einrichtung und jede Tagespflegestelle in Bremen verfügt nur über eine begrenzte Anzahl an Plätzen. Deshalb kann es passieren, dass ein Kind keinen Platz in der gewünschten Kita erhält.
Bereits bei der Anmeldung besteht die Möglichkeit, Alternativen anzugeben. Dazu kann eine andere Einrichtung gehören oder auch eine Betreuung in der Kindertagespflege, also bei einer Tagesmutter oder einem Tagesvater.
Bei der Vermittlung eines Kita-Platzes steht zunächst eine regionale Lösung im Vordergrund. Ist wohnortnah kein Platz frei, kann die Suche auf andere Stadtteile ausgeweitet werden. Seit Dezember 2020 kann außerdem ein Platz „in der Nähe des Arbeitsplatzes eines Erziehungsberechtigten“ berücksichtigt werden.
Wenn Eltern ausschließlich auf eine bestimmte Einrichtung festgelegt sind, wird das Kind dort erst aufgenommen, sobald ein Platz frei wird. In allen Fällen kann es zu Wartezeiten kommen.
Wie funktioniert der Rechtsanspruch auf einen Platz in der Kita?

Der Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung bedeutet nicht automatisch, dass Eltern einen Platz in ihrer Wunscheinrichtung erhalten. Entscheidend ist, ob ein geeigneter und zumutbarer Betreuungsplatz angeboten wird.
Der Platz muss wohnortnah beziehungsweise zumutbar erreichbar sein. Als Orientierung gilt eine Entfernung von höchstens etwa einer halben Stunde, ob zu Fuß oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln.
Für Eltern ist deshalb wichtig, zwischen dem Anspruch auf Betreuung und dem Wunsch nach einer bestimmten Einrichtung zu unterscheiden. Eine bevorzugte Kita können sie angeben. Der rechtliche Anspruch richtet sich aber nicht ohne Weiteres auf genau diese Einrichtung.
Was ist nach einer Ablehnung wichtig, wenn Eltern einen Kita-Platz einklagen möchten?
Sind die Bescheide verschickt oder ist der Anmeldestatus im Kitaportal Bremen aktualisiert und das eigene Kind erhält keinen Platz, sollten Eltern zunächst alle Informationen sorgfältig sichern. Dazu gehören der Ablehnungsbescheid, das Datum des Zugangs, Angaben im Kitaportal, Schreiben der Behörde und mögliche Alternativangebote.
Nicht jeder angebotene Platz wird tatsächlich angenommen. Deshalb können in den folgenden Wochen wieder freie Plätze entstehen, die neu verteilt werden. Auch Alternativen wie Kindertagespflege können eine Rolle spielen, wenn zunächst kein Kita-Platz verfügbar ist.
Sind alle Möglichkeiten und Alternativen der Bildungsbehörde ausgeschöpft und steht weiterhin kein Platz zur Verfügung, kann eine gerichtliche Durchsetzung des Anspruchs in Betracht kommen. Die Beratung durch einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht ist in dieser Situation empfehlenswert.
Welche Ziele kann eine gerichtliche Durchsetzung des Rechts auf einen Kita-Platz haben?
Eine gerichtliche Durchsetzung kann unterschiedliche Ziele verfolgen. Dazu gehören:
- Zuweisung eines Platzes in einer Krippe oder Kita
- Übernahme der Kosten einer privaten Kinderbetreuung
- Schadenersatz bei Verdienstausfall
Gerade nach dem Ende der Elternzeit kann eine fehlende Betreuung erhebliche finanzielle Folgen haben. Bleibt ein Elternteil wegen des fehlenden Betreuungsplatzes zu Hause, kann ein Verdienstausfall entstehen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Verdienstausfall geltend gemacht werden – beispielsweise, wenn der Rechtsanspruch rechtzeitig geltend gemacht wurde, kein zumutbarer Platz angeboten wurde und ein konkreter finanzieller Schaden entstanden ist.
Kita-Platz einklagen in Bremen: Wie kann ein Anwalt helfen?

Eine Kita-Platz-Klage ist vor allem dann sinnvoll, wenn der Rechtsanspruch besteht und kein geeigneter Betreuungsplatz zur Verfügung gestellt wird. Wollen Eltern einen Kita-Platz einklagen, ist ein Anwalt für Verwaltungsrecht der passende Ansprechpartner. Der Jurist prüft den Bescheid, die Fristen, die bisherigen Vermittlungsbemühungen und den richtigen Verfahrensweg.
Rechtsanwalt Steffen Speichert aus Bremen ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Er vertritt Eltern unter anderem bei Verfahren rund um den Anspruch auf einen Kita- oder Krippenplatz.
Gibt es bei der Klage auf einen Kita-Platz eine Frist einzuhalten?
Die Frist für das Rechtsmittel gegen den Ablehnungsbescheid beträgt nur einen Monat. Sie beginnt mit dem Eingang des Bescheides bei den Eltern.
Deshalb sollte der Zugang des Bescheides genau dokumentiert werden. Wer die Frist versäumt, kann rechtliche Möglichkeiten verlieren. Eine frühzeitige Prüfung ist daher besonders wichtig.
Warum sollten Eltern eine Kindertagespflege nicht vorschnell ablehnen?

Eltern haben grundsätzlich ein Wunsch- und Wahlrecht bezüglich der Betreuung ihres Kindes. Dieses kann sich auf eine Kindertagesstätte oder auf Kindertagespflege beziehen, also auf eine Betreuung durch eine Tagesmutter oder einen Tagesvater.
„Sie sollten nicht vorschnell eine Betreuung bei der Kindertagespflege ablehnen“, rät Rechtsanwalt Steffen Speichert. Denn: „Mitunter kann sich das Wunsch- und Wahlrecht bei fehlenden Kapazitäten in den regulären Kindertagesstätten auf einen Anspruch in der Kindertagespflege beschränken. Wenn dies kategorisch abgelehnt wurde, können Eltern mitunter leer ausgehen und auch ihren Anspruch auf Schadenersatz wegen Verdienstausfall verlieren.“
Die Prüfung alternativer Betreuungsangebote ist deshalb ein wichtiger Teil des Verfahrens. Eine pauschale Ablehnung kann rechtliche Nachteile haben.
Warum kann anwaltliche Unterstützung bei der Klage für einen Kita-Platz hilfreich sein?
Der Jurist aus Bremen sieht größere Chancen, wenn Eltern bei einer gerichtlichen Durchsetzung anwaltliche Hilfe nutzen: „Meine Erfahrung zeigt, dass ich als Anwalt des Öfteren mehr erreichen kann als Eltern, die es allein versuchen. Feststellen konnte ich bislang, dass etwas mehr ,Bewegung’ in die Sache kommt, wenn Eltern mich als Anwalt eingeschaltet haben.“
Ein Anwalt kann beispielsweise prüfen, ob ein Bescheid angreifbar ist, welche Fristen laufen, welche Unterlagen fehlen und ob ein Eilantrag sinnvoll ist. Auch die Frage, ob Schadenersatz oder Kostenerstattung möglich sind, sollte rechtlich eingeordnet werden.
Häufige Fragen zum Thema Kita Platz einklagen in Bremen
Juristische Hilfe in Bremen bei der Kita-Platz-Klage durch Rechtsanwalt Steffen Speichert
Steffen Speichert ist Rechtsanwalt aus Bremen. Seit 2006 praktiziert er in der Hansestadt. Seit 2012 ist er Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Seine Kanzlei liegt im Stadtteil Schwachhausen in unmittelbarer Nähe zum Bürgerpark.
Neben dem Kindergartenrecht ist Steffen Speichert auch auf dem Gebiet des Arbeitsrechts, öffentlichen Baurechts sowie des allgemeinen Zivilrechts tätig.
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Rechtsanwalt Steffen Speichert berät kurzfristig, kompetent, transparent und unkompliziert – online oder telefonisch. „Vereinbaren Sie gern einen Erstberatungstermin mit mir. Ich stehe Ihnen und Ihrer Familie beim Einklagen eines Krippen- oder Kitaplatzes zur Seite“, erklärt Speichert.
Die Kanzlei des Rechtsanwalts befindet sich in der Parkallee 117 in Bremen-Schwachhausen. Er ist unter der Telefonnummer 0421 / 22 27 41-0 oder per E-Mail an speichert@fachanwaltskanzlei-hb.de erreichbar.