Beamtenrecht Bremen: Beratung zu Rechtsfragen rund um das Beamtenverhältnis
Beamtenrecht Bremen

Bremer Experten » Recht & Steuern » Beamtenrecht Bremen: Beratung zu Rechtsfragen rund um das Beamtenverhältnis

Foto: Freepik.com/Freedomz

Beamtenrecht Bremen: Beratung zu Rechtsfragen rund um das Beamtenverhältnis

Anzeige

Rechtsanwalt Steffen Speichert ist Experte im Bereich Beamtenrecht

Das Beamtenrecht in Bremen betrifft rechtliche Fragen rund um das besondere Dienst- und Treueverhältnis zwischen Beamtinnen und Beamten und ihrem Dienstherrn. Häufig geht es um Besoldung, Beihilfe, dienstliche Beurteilungen, Versetzungen, Beförderungen, Disziplinarverfahren, Dienstunfähigkeit oder die Ablehnung einer Verbeamtung. Anders als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unterliegen Beamtinnen und Beamte nicht dem allgemeinen Arbeitsrecht, sondern einem eigenen Rechtsgebiet.

In Bremen ist einer der Rechtsanwälte, die sich auf das Beamtenrecht spezialisiert haben, Steffen Speichert. Der Fachanwalt für Verwaltungsrecht berät seit vielen Jahren zu unterschiedlichen Streitpunkten im Beamtenrecht.

Warum gibt es ein spezielles Beamtenrecht in Bremen?

Das Beamtenrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen dem Staat und seinen Beamtinnen und Beamten. Diese Rechtsbeziehungen bestehen entweder auf Bundesebene oder auf Landesebene. Arbeitsgesetze sind dabei nicht anwendbar.

Beamtenrecht Bremen: Rechtsanwalt Steffen Speichert
Rechtsanwalt Steffen Speichert aus Bremen hat sich auf Beamtenrecht spezialisiert. Steffen Speichert

Jedes Bundesland hat eigene Landesbeamtengesetze. Für Bundesbeamte gelten eigene bundesrechtliche Regelungen. Zu den Bundesbeamten zählen zum Beispiel Zollbeamte sowie viele Menschen, die in einer Bundesbehörde arbeiten. Alle anderen sind Landesbeamte.

Bei den Ländern gibt es große Unterschiede, denn das Landesbeamtenrecht ist Ländersache. Doch worin liegen diese beispielsweise? „Insbesondere im Besoldungsrecht und Beihilferecht“, weiß Steffen Speichert.

Was bedeuten Besoldung und Beihilfe im Beamtenrecht Bremen?

Besoldung und Beihilfe gehören zu den zentralen Themen im Bremer Beamtenrecht. Die Besoldung betrifft die Bezahlung nach Besoldungsgruppe und Erfahrungsstufe. Die Beihilfe regelt, welche Krankheitskosten der Dienstherr anteilig übernimmt.

„Bremen zahlt im Bundesvergleich mit am wenigsten an die Landesbeamten“, erklärt der Anwalt. Somit unterscheide sich das bremische Besoldungsgesetz von den Besoldungsgesetzen anderer Bundesländer – und ebenfalls vom Bundesbesoldungsgesetz.

Auch die Beihilfeverordnung ist in jedem Land gesondert geregelt. Beamte sind privat krankenversichert, erhalten aber Zuzahlungen von ihrem Dienstherrn, Beihilfen genannt. In der Verordnung ist festgehalten, welche ärztlichen Maßnahmen und Medikamente erstattungsfähig sind.

„Die anderen Gesetze ähneln sich doch stark, beispielsweise die Disziplinargesetze und die Beamtenversorgungsgesetze“, so der Fachanwalt. Letztere greifen für die Beamten, die in den Ruhestand geschickt werden oder sich schon dort befinden. „Bei der Erstellung dieser Landesgesetze haben die Länder viel vom Bund ,abgeschrieben‘.“

Ist das Beamtenrecht mit dem öffentlichen Dienstrecht gleichzusetzen?

Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst sind rechtlich nicht gleichzusetzen. Zum einen gibt es das „reine“ Beamtenrecht für ernannte Landesbeamtinnen und Landesbeamte. Zum anderen können für Angestellte im öffentlichen Dienst beamtenrechtliche Vorschriften eine Rolle spielen, etwa im Zusammenhang mit dem Tarifvertrag Öffentlicher Dienst (TVÖD) oder dem Tarifvertrag der Länder (TVL).

Der entscheidende Unterschied liegt im Status und im Rechtsweg. „Angestellte im öffentlichen Dienst müssen bei Streitigkeiten vor einem Arbeitsgericht klagen“, so Rechtsanwalt Speichert. „Aber die Arbeitsgerichte wenden dann tatsächlich beamtenrechtliche Vorschriften an. Für Angestellte im öffentlichen Dienst gilt auch das Beamtenrecht, aber sie sind keine ernannten Beamtinnen und Beamte. Das ist nicht das Gleiche“, betont der Experte.

Welche Unterschiede gibt es zwischen Beamten und Beamtinnen sowie Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen?

Beamtenrecht Bremen: Schultafel
Streitpunkte bei Lehrerinnen und Lehrern mit ihrem Dienstherrn sind oft die Themen Versetzung in eine andere Schule oder die Freigabe für ein anderes Bundesland. Freepik.com/Freepik

Von Gesetzes wegen sind Beamte sowie Arbeitnehmer und -nehmerinnen nicht gleichzusetzen. Ein wesentlicher Unterschied liegt in der Gerichtszuständigkeit. Beamtinnen und Beamte müssen bei Streitigkeiten vor dem Verwaltungsgericht klagen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ziehen dagegen vor das Arbeitsgericht.

Auch die rechtlichen Grundlagen unterscheiden sich deutlich. Im Arbeitsrecht wird aus den Regelungen des Arbeitsvertrags, aus Tarifverträgen oder manchmal aus Betriebsvereinbarungen geklagt. Bei Beamtinnen und Beamten geht es strikt nach den Beamtengesetzen. Zusätzlich sind nicht selten die sogenannten „althergebrachten Grundsätze des Beamtentums“ maßgebend. Dabei handelt es sich um eine Art Gewohnheitsrecht für Beamte.

Ein weiterer Unterschied betrifft die Vortragsweise vor Gericht. Bei den Verwaltungsgerichten gilt der sogenannte „Amtsermittlungsgrundsatz“. Das bedeutet, dass die Gerichte den Sachverhalt selbst erforschen und anschließend rechtlich bewerten.

Beim Arbeitsgericht herrscht dagegen der sogenannte „Parteivortragszwang“. Die Parteien müssen den Sachverhalt selbst vortragen. Nur dieser Parteivortrag wird der rechtlichen Bewertung und Entscheidung zugrunde gelegt. Was nicht vorgetragen wird, fließt auch nicht in die Entscheidung ein.

Welche Streitigkeiten treten im Beamtenrecht Bremen häufig auf?

Zwischen Beamtinnen und Beamten sowie ihren Dienstherren kommt es immer wieder zu Streitigkeiten. Häufig geht es um die Verbeamtung, die Eingruppierung in die richtige Besoldungsgruppe, amtsangemessene Beschäftigung, Umsetzung, Versetzung und Abordnung.

Weitere typische Streitpunkte sind Beförderungsposten, dienstliche Beurteilungen, die Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit, die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe oder auf Lebenszeit sowie Disziplinarverfahren.

Fachanwalt Steffen Speichert vertritt seine Mandanten in seiner Kanzlei in Bremen-Schwachhausen auch bei Problemen, die bereits am Anfang einer Beamtenlaufbahn entstehen können: bei der Ernennung zur Beamtin oder zum Beamten.

Welche Probleme können bei der Ernennung zum Beamten oder zur Beamtin entstehen?

Bei der Ernennung zur Beamtin oder zum Beamten können bereits im Auswahlverfahren rechtliche Fragen auftreten. Wer zum Beispiel Polizistin beziehungsweise Polizist werden möchte, muss vor einem Beamtenverhältnis auf Probe verschiedene Tests durchlaufen. Zudem erfolgt bei Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärtern eine gesundheitliche Überprüfung beim Amtsarzt oder -ärztin.

Dort können Probleme entstehen. „Beispiel Adipositas – wenn Übergewichtige nicht genommen werden“, so der Rechtsanwalt. Laut Speichert nehmen außerdem Fälle zu, bei denen Anwärterinnen und Anwärter abgelehnt werden, weil sie beispielsweise in der Corona-Krise psychologische Hilfe gesucht haben. „Depressionen, Ratlosigkeit und Zukunftssorgen – viele haben gemerkt, dass sie mal drüber reden müssen, und haben sich professionelle Hilfe gesucht. Und dann heißt es: abgelehnt.“

Auch bei der Eingruppierung in die Besoldungstabelle können Probleme entstehen. Selbst wenn die Besoldungsgruppe stimmt, gibt es manchmal Unstimmigkeiten bei der Erfahrungsstufe.

Beamtenrecht Bremen: Wann wird eine Versetzung oder Freigabe zum Streitfall?

Beratung zum Beamtenrecht in Bremen
Die Kanzlei von Anwalt Steffen Speichert in Bremen-Schwachhausen berät in den Bereichen Arbeitsrecht, Verwaltungsrecht, Öffentliches Baurecht und Kita-Platz-Klagen. Freepik.com/Pressfoto

Eine Versetzung kann zum Streitfall werden, wenn eine Beamtin oder ein Beamter sie beantragt, der Dienstherr sie aber verweigert. Bei Lehrerinnen und Lehrern kann das zum Beispiel einen Schulwechsel innerhalb des Bundeslands betreffen.

Auch der umgekehrte Fall ist möglich: Der Dienstherr möchte, dass eine Beamtin oder ein Beamter wegen Personalmangels die Behörde oder die Schule wechselt. Ist die betroffene Person damit nicht einverstanden, kann daraus ein beamtenrechtlicher Konflikt entstehen.

Die Freigabe betrifft vor allem Lehrerinnen und Lehrer, die von einem Bundesland freigegeben werden möchten, um in einem anderen Bundesland zu arbeiten. Gründe sind häufig Umzüge oder Familienzusammenführungen.

Warum ist die dienstliche Beurteilung im Beamtenrecht so wichtig?

Dienstliche Beurteilungen sind mit dem Arbeitszeugnis für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vergleichbar. Sie bilden die Grundlage für mögliche Beförderungen und können deshalb erhebliche Auswirkungen auf die weitere Laufbahn haben.

„Da werden schon die Weichen für später gestellt“, erläutert Speichert. „Deshalb ist die Beurteilung so wichtig. Viele Mandanten sind mit ihrer Bewertung nicht einverstanden – entweder in Einzelkriterien oder mit der Gesamtnote.“

Rechtlich relevant können dabei einzelne Bewertungskriterien, das Gesamturteil, der Vergleich mit anderen Beamtinnen und Beamten sowie die Nachvollziehbarkeit der Beurteilung sein.

Welche Bedeutung hat die Bestenauslese bei Beförderungen im Beamtenrecht?

Wer sich um einen höher bewerteten Dienstposten bewirbt, kann aufgrund zahlreicher Bewerbungen leer ausgehen. Abgelehnte Kandidatinnen und Kandidaten konsultieren dann oft einen Anwalt. „Sie sehen einen Verstoß des Dienstherrn gegen den Grundsatz der Bestenauslese“, so Speichert.

Der Grundsatz der Bestenauslese bedeutet, dass der Dienstherr Eignung, Befähigung und fachliche Leistung der Bewerberinnen und Bewerber nachvollziehbar vergleichen muss. Grundlage sind häufig dienstliche Beurteilungen, Auswahlvermerke und weitere leistungsbezogene Kriterien.

Gerade diese Fälle landen bei Rechtsanwalt Speichert mindestens einmal im Monat auf dem Tisch der Kanzlei. Denn es gibt einen entscheidenden Unterschied zum Arbeitsmarkt: „Wer schon Beamtin oder Beamter ist, kann nur durch solche Auswahlverfahren auf höhere Posten aufsteigen. Es geht gar nicht anders. Dann muss man sich sozusagen über die Bewerbung hochkämpfen. Entweder glänzt man im Auswahlverfahren – oder man klagt.“

Sind Tätowierungen bei Beamten und Beamtinnen erlaubt?

Wie stark sich das Beamtenrecht durch Rechtsprechung und neue Vorgaben verändern kann, zeigt sich unter anderem beim Thema Tätowierungen. Ein Beispiel betrifft Tätowierungen von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten. „Dabei geht es um sichtbare und nicht-sichtbare Bereiche sowie um die Zeichen, Formen und Größen“, so Speichert. „Da gab es einige Veränderungen im Beamtenrecht – und bei den Vorschriften, wie sich Polizisten in der Öffentlichkeit präsentieren dürfen.“

Tätowierungen können im Rahmen eines Beamtenverhältnisses rechtlich relevant werden. Das gilt besonders bei sichtbaren Motiven oder bei Tätigkeiten mit besonderem Repräsentationscharakter, etwa im Polizeidienst oder im Justizvollzug.

Wann werden Tätowierungen im Beamtenrecht problematisch?

Grundsätzlich sind Tätowierungen nicht generell unzulässig. Entscheidend ist, ob sie das Ansehen des Dienstherrn beeinträchtigen oder gegen die Neutralitätspflicht verstoßen. Problematisch werden vor allem Motive mit politischem, religiösem oder diskriminierendem Inhalt. In solchen Fällen kann bereits im Bewerbungsverfahren eine Eignungsprüfung kritisch ausfallen.

Auch während eines bestehenden Beamtenverhältnisses kann es zu disziplinarrechtlichen Prüfungen kommen, wenn der Eindruck entsteht, das äußere Erscheinungsbild untergrabe die dienstliche Integrität.

Bei sichtbaren Tätowierungen im Gesichts- oder Halsbereich erfolgt in der Regel eine Einzelfallprüfung. In bestimmten Laufbahnen kann eine Verpflichtung zum Abdecken solcher Merkmale zulässig sein. Die Verpflichtung zur Entfernung einer Tätowierung ist dagegen nur in Ausnahmefällen rechtlich durchsetzbar.

Frühzeitige rechtliche Beratung kann helfen, die individuelle Situation einzuordnen und Konflikte im Auswahlverfahren oder im laufenden Dienstverhältnis zu vermeiden.

Welche aktuellen Entwicklungen prägen das Beamtenrecht?

Auch bei anderen Themen finden Änderungen statt. „Da wäre zum einen die Neutralitätspflicht zu nennen, die insbesondere Polizistinnen und Polizisten sowie Lehrkräfte betrifft. Aktuell geht es um die Frage: Was ist noch tolerierbar – und was nicht? Zum anderen gibt es ganz viel Bewegung bei dienstlichen Beurteilungen. Hierzu hat das Bundesverwaltungsgericht vor Kurzem gesagt, dass die Beurteilungsrichtlinien der Länder hinfällig sind. Solche wichtigen Regularien müsse der Gesetzgeber regeln und nicht die Verwaltung.“

Beamtenrecht erfordert regelmäßige Weiterbildung

Das Beamtenrecht ist komplex und erfordert eine genaue Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung. Für Fachanwälte ist es notwendig, sich stetig zu informieren. „Als Fachanwalt für Verwaltungsrecht habe ich die Pflicht, mich fortzubilden. Oft suche ich mir beamtenrechtliche Themen raus“, erklärt Steffen Speichert.

Der Rechtsanwalt hat sich nicht nur auf Beamtenrecht spezialisiert, sondern auch auf Arbeitsrecht, öffentliches Baurecht, allgemeines Zivilrecht sowie Kitaplatz-Klagen.

Warum ist eine spezialisierte Beratung im Beamtenrecht sinnvoll?

Außenfassade des Bürokomplexes, in dem Rechtsanwalt Steffenspeichert, Experte im Beamtenrecht Bremen, seinen Sitz hat.
In diesem schönen alten Bremer Haus in der Parkallee 117 befindet sich das Büro von Fachanwalt Steffen Speichert. Steffen Speichert

Das Beamtenrecht zählt zu den komplexen Bereichen des öffentlichen Rechts. Es unterliegt landesrechtlichen Besonderheiten und einem eigenen System aus Rechten, Pflichten und Verfahrensregeln. Dieses System unterscheidet sich deutlich vom allgemeinen Arbeitsrecht.

Dienstrechtliche Entscheidungen können langfristige Auswirkungen auf Laufbahn, Besoldung, Versorgung oder berufliche Entwicklung haben. Eine spezialisierte Beratung kann deshalb helfen, rechtliche Risiken frühzeitig einzuordnen und Handlungsoptionen zu prüfen.

Wichtig ist das vor allem bei Versetzungen, Beurteilungen, Disziplinarverfahren, Besoldungsfragen und Konflikten im Bewerbungs- oder Beförderungsverfahren. In solchen Fällen können Fristen, behördliche Abläufe, Antragsformulierungen und die Einschätzung der Erfolgsaussichten entscheidend sein.

Fachanwälte für Verwaltungsrecht mit Schwerpunkt im Beamtenrecht kennen die besonderen Anforderungen des Dienstverhältnisses. Sie verbinden juristische Expertise mit einem Verständnis für die strukturellen Rahmenbedingungen im öffentlichen Dienst. Gerade in schwierigen dienstlichen Situationen schafft professionelle Unterstützung Klarheit, Handlungsfähigkeit und die Chance auf eine rechtlich tragfähige Lösung.

Beamtenrecht: Kontakt und Beratung bei Rechtsanwalt Steffen Speichert

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Steffen Speichert berät kurzfristig, kompetent, transparent und unkompliziert online oder telefonisch. Einen Erstberatungstermin können Interessierte unter der Nummer 0421 / 22 27 41-0 oder per E-Mail an speichert@fachanwaltskanzlei-hb.de vereinbaren.

Die Rechtsanwaltskanzlei von Steffen Speichert liegt in der Parkallee 117 in Bremen-Schwachhausen und ist in erster Linie zivilrechtlich und verwaltungsrechtlich ausgerichtet. Der Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht berät Privatpersonen wie auch Unternehmen in den Bereichen Arbeitsrecht, Beamtenrecht, Verwaltungsrecht, öffentliches Baurecht und Kitaplatz-Klagen.