Eine Feuerbestattung umfasst die Einäscherung eines verstorbenen Menschen im Krematorium und die anschließende Beisetzung der Asche. In Bremen sind neben dem klassischen Urnengrab verschiedene weitere Formen möglich, darunter Wald- und Seebestattungen. Eine regionale Besonderheit ist die Möglichkeit, die Asche unter bestimmten Voraussetzungen auf privatem Grund auszubringen. Die Kosten richten sich vor allem nach den Bestatterleistungen, der Trauerfeier und der gewählten Form der Urnenbeisetzung.
Die Feuerbestattung ist mittlerweile zur Hauptbestattungsform in Deutschland geworden und hat die klassische Erdbestattung an der Spitze abgelöst. „Das liegt vor allem daran, dass es viele Beisetzungsmöglichkeiten nach der Einäscherung früher einfach noch nicht gab. Dazu gehören etwa die See- oder Waldbestattung“, erklärt Herwig Gründel, Geschäftsführer des Bremer GE·BE·IN Bestattungsinstituts.
Was gehört zu einer Feuerbestattung?

Zur Feuerbestattung gehören die Einäscherung in einem Krematorium und die anschließende Urnenbeisetzung. Für die Einäscherung wird ein vollständig brennbarer Sarg benötigt. Nach der Kremation wird die Asche in eine Urne überführt und bis zur gewählten Beisetzung verwahrt.
Wie läuft eine Feuerbestattung in Bremen ab?
Vor einer Feuerbestattung sind mehrere festgelegte Schritte erforderlich. In Bremen gilt eine Mindestfrist von 48 Stunden zwischen dem Todesfall und der Kremation. Vor der Freigabe erfolgt in Bremen eine qualifizierte Leichenschau durch eine speziell dafür qualifizierte Ärztin oder einen speziell dafür qualifizierten Arzt. Nach der Freigabe wird der verstorbene Mensch in einem Sarg eingeäschert. Anschließend wird die Asche in eine Urne überführt – und diese bis zur gewählten Beisetzung verwahrt.
Was kostet eine Feuerbestattung in Bremen?
Die Gesamtkosten einer Feuerbestattung setzen sich aus mehreren Positionen zusammen. Dazu gehören die Krematoriumsgebühr, der Sarg für die Einäscherung, die Urne, die Überführung und Versorgung des verstorbenen Menschen sowie behördliche Gebühren. Zu diesen Gebühren können beispielsweise die qualifizierte Leichenschau und erforderliche Urkunden gehören.
Weitere Kosten entstehen je nach gewünschter Gestaltung der Trauerfeier. Dazu zählen eine Aufbahrung, eine Trauerfeier mit Trauerhalle, Musik und Trauerrede, Blumenschmuck, Traueranzeigen sowie eine mögliche Teilnahme an der Einäscherung.
Auch die anschließende Beisetzung verursacht Kosten. Deren Höhe hängt unter anderem davon ab, ob die Urne in einem Reihen- oder Wahlgrab, einem Urnengarten, einem Baumgrab, auf einer Streuwiese oder im Rahmen einer Seebestattung beigesetzt wird.
Als grobe Orientierung bewegt sich eine vollständige Feuerbestattung in Bremen meist zwischen etwa 3.000 und 7.000 Euro. Eine transparente Gesamtkalkulation erstellen Bestattungsunternehmen wie das GE·BE·IN individuell.
Warum entscheiden sich viele Menschen für eine Feuerbestattung?
Viele Menschen entscheiden sich für eine Feuerbestattung, weil sie unterschiedliche Formen der Urnenbeisetzung ermöglicht. Bei einer Beisetzung auf dem Friedhof kann außerdem der geringere Platzbedarf eines Urnengrabs die Kosten beeinflussen. „Denn das Urnengrab ist aufgrund seiner Größe natürlich günstiger“, erläutert Bestatter Herwig Gründel.
Nach seiner langjährigen Erfahrung bei GE·BE·IN spielt neben den Kosten vor allem die individuelle Gestaltung des Abschieds eine wichtige Rolle. „Wir haben in Norddeutschland schon immer einen sehr hohen Anteil an Feuerbestattungen gehabt“, betont Herwig Gründel. „Die Vielfalt an Beisetzungsformen, die in den vergangenen Jahren entstanden ist und sich einer Feuerbestattung anschließt, hat dazu beigetragen, dass dieser Anteil noch größer geworden ist – auch im Rest der Republik.“
Welche Formen der Urnenbeisetzung gibt es?

Nach einer Feuerbestattung kann die Urne auf unterschiedliche Weise beigesetzt werden. Eine klassische Möglichkeit ist das Urnengrab auf einem Friedhof. Daneben kommen Wald- und Baumbestattungen, Seebestattungen und weitere besondere Formen infrage.
„Urnen können neben dem Friedhof auch in der Natur beigesetzt werden – wie zum Beispiel im Wurzelbereich eines Baumes in einem Bestattungswald. Zudem gibt es spezielle Urnen, die dem Meer übergeben werden können. Diese Form nennt sich Seebestattung“, erzählt Gründel.
Zu den selteneren Möglichkeiten gehört die Diamantbestattung. „Man kann aus der Asche der verstorbenen Person durch ein spezielles Verfahren einen Diamanten herstellen lassen und diesen in ein Schmuckstück integrieren, das man immer bei sich trägt“, erläutert der Bestatter.
Darf Asche in Bremen auf privatem Grund ausgebracht werden?
Bremen besitzt eine besondere Regelung für die Ausbringung von Totenasche außerhalb eines Friedhofs. „Seit 2015 ist es nämlich erlaubt, die Asche Verstorbener auf privatem Grund auszubringen“, erläutert der Geschäftsführer. Für die Ausbringung auf einem Privatgrundstück gelten unter anderem folgende Voraussetzungen:
- Der Wunsch zur Verstreuung muss zu Lebzeiten persönlich in einer Bestattungsverfügung festgelegt worden sein.
- Der letzte Hauptwohnsitz des verstorbenen Menschen muss sich in Bremen befunden haben.
- Erfolgt die Ausbringung nicht auf dem Grundstück der verstorbenen Person, muss der Grundstückseigentümer oder die Grundstückseigentümerin zustimmen.
- Es muss mindestens eine für die Totenfürsorge berechtigte Person benannt werden. Diese ist für die spätere Ausbringung zuständig.
Warum sollten mehrere Totenfürsorgeberechtigte benannt werden?
Für die private Ascheausbringung empfiehlt sich die Benennung von mehr als einer verantwortlichen Person. „Wir empfehlen, nicht nur einen Menschen für die Totenfürsorge zu benennen“, erzählt Gründel. „Denn es kann immer der tragische Fall eintreten, dass die benannte Person früher stirbt als man selbst. Und weder die Stadt noch wir als Bestattungsinstitut dürfen dies übernehmen.“
Bei der Ausbringung auf privatem Grund sind weitere Einzelheiten zu berücksichtigen. Die Beraterinnen und Berater erläutern im persönlichen Gespräch, welche weiteren Vorgaben zu beachten sind und welche Schritte für die private Ascheausbringung erforderlich sind.
Persönliche Begleitung bei einer Feuerbestattung

Bei der Organisation einer Feuerbestattung stehen neben den notwendigen Formalitäten die Wünsche des verstorbenen Menschen und der Angehörigen im Mittelpunkt. „Bei der Organisation der Beerdigung beziehungsweise Bestattung machen wir keinen Unterschied“, betont Herwig Gründel. „Die Feuerbestattung ist nur eine von vielen Varianten, die wir anbieten.“
Im akuten Trauerfall unterstützt GE·BE·IN bei den anstehenden Entscheidungen und bei der Gestaltung des Abschieds. „Bei den Menschen ist ein Verlust im Leben entstanden. Da ist eine Lücke aufgerissen worden, und sie brauchen uns als Unterstützung in dieser schwierigen Situation“, erklärt der Geschäftsführer.
Die eigenen Bestattungswünsche festhalten
Persönliche Vorstellungen zur Bestattung können frühzeitig in einer Bestattungsverfügung festgehalten werden. Darin lässt sich unter anderem bestimmen, welche Bestattungsart gewünscht ist, wie die Beisetzung erfolgen soll und welche Form der Trauerfeier den eigenen Vorstellungen entspricht. Eine solche Verfügung schafft Orientierung und kann Angehörige im Todesfall bei wichtigen Entscheidungen entlasten.
Für eine Feuerbestattung sollte dokumentiert sein, dass diese Bestattungsart dem Willen des verstorbenen Menschen entspricht. Idealerweise liegt dazu eine handschriftliche Erklärung vor. Fehlt eine solche Erklärung, können die nächsten Angehörigen schriftlich bestätigen, dass die Feuerbestattung dem Willen der verstorbenen Person entsprach.
Liegen keine schriftlichen Wünsche vor, unterstützen Bestatterinnen und Bestatter die Angehörigen bei der Suche nach einer passenden Lösung. „Wir merken immer wieder, dass viele Angehörige meinen, sich an vermeintliche Regeln halten zu müssen“, erläutert Bestattungsfachmann Herwig Gründel. Für die persönliche Gestaltung eines Abschieds gibt es jedoch nicht nur eine richtige Form. „Ein Abschied von einem Familienmitglied ist immer eine sehr persönliche Sache.“
Beratung zur Feuerbestattung in Bremen
GE·BE·IN berät zu Ablauf, Kosten und möglichen Formen einer Feuerbestattung in Bremen. Dazu gehören klassische Urnengräber, Natur- und Seebestattungen sowie die unter bestimmten Voraussetzungen mögliche Ausbringung der Asche auf privatem Grund.
Der Hauptsitz des GE·BE·IN Bestattungsinstituts befindet sich in der Nordstraße 5-11, 28217 Bremen. Das Institut ist telefonisch unter 0421/38 77 60 und per E-Mail an kontakt@ge-be-in.de erreichbar. Die regulären Öffnungszeiten des Hauptsitzes sind montags bis freitags von 8 bis 17 Uhr sowie samstags von 9 bis 13 Uhr. Termine und Abschiednahmen können nach Vereinbarung auch außerhalb dieser Zeiten stattfinden. Und im Sterbefall ist das Bestattungsinstitut Tag und Nacht erreichbar.
Neben dem Hauptsitz ist GE·BE·IN mit weiteren Bestattungshäusern in Bremen und Achim vertreten. Dazu gehören Standorte in Lesum, Walle, Horn, Huchting, Hastedt, der Neustadt, Arsten, Woltmershausen und Osterholz.