Mit einer Bestattungsvorsorge lassen sich persönliche Wünsche für die eigene Bestattung bereits zu Lebzeiten festhalten. Dazu gehören die Bestattungsart und der Beisetzungsort ebenso wie die Gestaltung der Trauerfeier und einzelne persönliche Details. Auf Wunsch können auch die voraussichtlichen Kosten finanziell abgesichert werden. Eine frühzeitige Bestattungsvorsorge schafft damit Klarheit für den eigenen Abschied und entlastet Angehörige im Todesfall organisatorisch und finanziell.
„Deswegen ist es uns eines der wichtigsten Anliegen, diese Thematik sichtbar zu machen und auf die große Bedeutung der Bestattungsvorsorge hinzuweisen“, sagt Herwig Gründel, Geschäftsführer des Bremer Bestattungsunternehmens GE·BE·IN.

Was ist eine Bestattungsvorsorge?
Mit einer Bestattungsvorsorge lassen sich persönliche Vorstellungen für die spätere Bestattung im Voraus festhalten. In einem Bestattungsvorsorgevertrag können diese Wünsche gemeinsam mit einem Bestattungsunternehmen konkret festgehalten werden. Bei GE·BE·IN reicht das von der Entscheidung zur Art der Bestattung über den Ort der letzten Ruhe bis zur Musik und Dekoration der Trauerfeier.
Ohne eine entsprechende Vorsorge müssen Angehörige nach einem Todesfall innerhalb kurzer Zeit zahlreiche Entscheidungen treffen. Dazu gehört beispielsweise die Frage, welche Bestattungsart gewünscht war oder ob eine Urne auf einem Friedhof, im Rahmen einer Wald- oder Baumbestattung oder auf See beigesetzt werden soll.
Welche Vorteile hat eine Bestattungsvorsorge?
Eine Bestattungsvorsorge nimmt Angehörigen im Todesfall wichtige Entscheidungen ab. Gleichzeitig erhöht sie die Sicherheit, dass der Abschied den persönlichen Vorstellungen des verstorbenen Menschen entspricht.
„Es ist so viel einfacher, zu Lebzeiten selbst zu überlegen, wie man sich seine Bestattung vorstellt, als diese Entscheidungen den trauernden Familienmitgliedern zu überlassen“, erläutert Herwig Gründel. Liegt keine Vorsorge vor, müssen Hinterbliebene häufig in einer emotional belastenden Situation überlegen, wie ein verstorbener Mensch seinen Abschied gestaltet hätte. „Das ist eine sehr heftige emotionale Herausforderung“, berichtet der Bestatter aus Erfahrung. „Und genau das wollen wir mit einer Bestattungsvorsorge vermeiden.“
Für wen kommt eine Bestattungsvorsorge infrage?

„Wir wissen alle nicht, wann der Tod eintritt. Daher empfehlen wir jedem Menschen, sich mit dem Thema Bestattungsvorsorge zu beschäftigen – unabhängig von Alter und familiärer Situation“, erklärt Gründel.
Besonders hilfreich kann eine Bestattungsvorsorge für Menschen sein, die keine Nachkommen oder Angehörigen haben, die sich später um die Organisation der Bestattung kümmern könnten. Aber auch innerhalb einer Familie kann eine frühzeitige Vorsorge entlasten. Sind die eigenen Bestattungswünsche bereits dokumentiert, müssen Angehörige grundlegende Entscheidungen im Todesfall nicht erst selbst treffen.
Wie läuft eine Bestattungsvorsorge ab?
Bei der Planung einer Bestattungsvorsorge geht es zunächst häufig um grundlegende Fragen zur Bestattungsart, zum möglichen Beisetzungsort und zu den verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten der Trauerfeier. „Das geht oft über mehrere Gespräche“, erzählt Herwig Gründel. „Am Anfang stehen meist grundlegende Informationen, später klären wir alle nötigen Details.“ Danach lassen sich die Vorstellungen Schritt für Schritt konkretisieren. Möglich sind beispielsweise Festlegungen zur eigenen Kleidung bei einer Aufbahrung, zur Musik während der Trauerfeier oder zur gewünschten Blumendekoration.
Was kann in einem Bestattungsvorsorgevertrag festgelegt werden?

Ein Bestattungsvorsorgevertrag kann sich auf einige grundlegende Wünsche beschränken oder den späteren Abschied sehr detailliert regeln. GE·BE·IN hält nach eigenen Angaben auf Wunsch sämtliche Details der späteren Bestattung im Vorsorgevertrag fest. „Es gibt durchaus Vorsorgeverträge, in denen sehr viele Einzelheiten festgehalten werden“, berichtet Herwig Gründel. „Das kann vom Sarg über Traueranzeigen und eine bestimmte Dekoration bis hin zur Gästeliste reichen.“
Typische Inhalte einer Bestattungsvorsorge sind:
- die gewünschte Bestattungsform
- der Ort der Beisetzung
- die Gestaltung der Trauerfeier und der Beisetzung
- Sarg oder Urne
- Musik, Blumen und Dekoration
- Personen, die im Todesfall informiert werden sollen
- Regelungen zur Grabpflege
Zusätzlich lässt sich festlegen, wie die Kosten der vereinbarten Leistungen abgesichert werden sollen.
Wie lässt sich die Bestattung finanziell absichern?
Neben den persönlichen und organisatorischen Wünschen kann eine Bestattungsvorsorge auch die Finanzierung der späteren Bestattung regeln. Dafür kommen beispielsweise eine Sterbegeldversicherung oder andere zweckgebundene Vorsorgelösungen infrage. Je nach Modell erfolgt die Finanzierung über laufende Beiträge oder einen Einmalbeitrag. Ziel ist es, die Kosten der späteren Bestattung frühzeitig abzusichern und Angehörige im Todesfall finanziell zu entlasten.
Für Menschen zwischen 50 und 85 Jahren bietet GE·BE·IN eine Bestattungsvorsorge mit Preisgarantie an. „Dabei werden die Bestattungswünsche festgehalten und die dafür ermittelten Kosten über einen Einmalbeitrag abgesichert. Für die vereinbarten Leistungen übernehmen wir dann mögliche spätere Preissteigerungen“, erklärt Herwig Gründel. Auch außerhalb der Altersspanne von 50 bis 85 Jahren ist eine Bestattungsvorsorge mit finanzieller Absicherung möglich. Je nach gewähltem Modell kann die Finanzierung über einen Einmalbeitrag oder über monatliche Beiträge in eine Sterbegeldversicherung erfolgen.
Was ist der Unterschied zwischen Bestattungsverfügung und Bestattungsvorsorgevertrag?
- Eine Bestattungsverfügung hält persönliche Vorstellungen zur späteren Bestattung schriftlich fest. Dazu können die gewünschte Bestattungsart, der Ort der Beisetzung und die Gestaltung der Trauerfeier gehören.
- Ein Bestattungsvorsorgevertrag geht einen Schritt weiter: Die vorsorgende Person vereinbart konkrete Leistungen direkt mit einem Bestattungsunternehmen. Dieses hält die persönlichen Wünsche im Vertrag fest und kann zusätzlich eine finanzielle Absicherung der vereinbarten Leistungen vorsehen.
Damit verbindet der Vorsorgevertrag die persönliche Planung des Abschieds mit konkreten Vereinbarungen für die spätere Durchführung. Rechtliche Vorsorgethemen wie Testament, Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung gehören dagegen nicht zur eigentlichen Bestattungsvorsorge und sollten bei Bedarf fachkundig geklärt werden.
Wo sollten die Unterlagen zur Bestattungsvorsorge aufbewahrt werden?
Vorsorgeunterlagen sollten so aufbewahrt werden, dass sie im Todesfall schnell auffindbar sind. Sinnvoll ist es außerdem, Angehörige oder andere nahestehende Personen darüber zu informieren, dass eine Bestattungsvorsorge besteht und wo die entsprechenden Dokumente liegen.
Bei GE·BE·IN wird eine Ausfertigung des Bestattungsvorsorgevertrags im Unternehmen hinterlegt, eine weitere bleibt bei der vorsorgenden Person. Zusätzlich gibt es ein Vorsorgekärtchen für die Geldbörse. „So ist auch im Notfall schnell erkennbar, dass eine Bestattungsvorsorge besteht und wo der Vertrag hinterlegt ist“, erklärt Herwig Gründel.
Warum ist es sinnvoll, früh über die eigene Bestattung zu sprechen?
Wer früh über die eigene Bestattung spricht, kann Wünsche zu Bestattungsart, Beisetzungsort und Trauerfeier rechtzeitig mitteilen. Nach der Beratungserfahrung von GE·BE·IN haben viele Menschen bereits konkrete Vorstellungen von ihrem Abschied, sprechen darüber im persönlichen Umfeld jedoch nur selten. Eine schriftliche Bestattungsvorsorge schafft hier Klarheit und Orientierung.
Beratung zur Bestattungsvorsorge in Bremen
GE·BE·IN berät zur persönlichen Gestaltung und zur finanziellen Absicherung einer Bestattungsvorsorge. Das Unternehmen ist seit 1923 in Bremen tätig und heute an elf Standorten in Bremen und der Region vertreten. Die Beratung umfasst sowohl die Festlegung der Bestattungswünsche als auch Fragen zu den dafür vorgesehenen Kosten und Finanzierungsmöglichkeiten.
Der Hauptsitz des GE·BE·IN Bestattungsinstituts befindet sich in der Nordstraße 5-11, 28217 Bremen. Das Institut ist telefonisch unter 0421/38 77 60 und per E-Mail an kontakt@ge-be-in.de erreichbar.