Niemand spricht gern über den Tod. Und doch betrifft er uns irgendwann alle. Daher ist die Bestattungsvorsorge so wichtig. „Deswegen ist es uns eines der wichtigsten Anliegen, diese Thematik sichtbar zu machen und auf die große Bedeutung der Bestattungsvorsorge hinzuweisen“, sagt Herwig Gründel, Geschäftsführer des Bestattungsunternehmens GE·BE·IN. Denn wer seinen Abschied schon zu Lebzeiten plant, entlastet seine Angehörigen und stellt sicher, das Begräbnis zu erhalten, welches er oder sie sich wünscht.

Wenn ein geliebter Mensch plötzlich stirbt, haben die Hinterbliebenen häufig wenig Zeit, wirklich zu trauern. Schließlich müssen sie die Beerdigung organisieren – und das bedeutet, jede Menge Formalitäten zu erledigen und wichtige Entscheidungen zu treffen. Folgende Fragen stehen dabei unter anderem im Raum: Soll es eine Erdbestattung oder doch eher Feuerbestattung werden? Und hätte sich die beziehungsweise der Verstorbene im letzteren Fall wohl eine Urnenbeisetzung auf dem Friedhof, eine Waldbestattung oder eher eine Seebestattung gewünscht?
Um seine Liebsten in dieser schweren Zeit finanziell und organisatorisch zu entlasten sowie ihnen den Freiraum zu geben, sich mit ihrer Trauer auseinanderzusetzen, empfehlen die Bestatterinnen und Bestatter des Bremer Instituts GE·BE·IN jedem, eine Bestattungsvorsorge abzuschließen.
Diese zentralen Gründe sprechen für die Bestattungsvorsorge
Im Todesfall ist es für die trauernden Angehörigen eine große Erleichterung, wenn ihnen Organisatorisches abgenommen wird. Zudem hat es eine tröstende Wirkung, wenn alles so abläuft, wie es sich der oder die Verstorbene gewünscht hat. „Es ist so viel einfacher, zu Lebzeiten selbst zu überlegen, wie man sich seine Bestattung vorstellt, als diese Entscheidungen den trauernden Familienmitgliedern zu überlassen“, erläutert Herwig Gründel.
Für wen kommt die Bestattungsvorsorge infrage?
„Wir wissen alle nicht, wann der Tod eintrifft, daher empfehlen wir jeder Person, sich mit dem Thema Bestattungsvorsorge zu beschäftigen. „Und zwar egal, in welcher familiären Situation er oder sie sich befindet – und unabhängig vom Alter.“ Eine Bestattungsvorsorge ist aber natürlich vor allem wichtig für Menschen, die keine Nachkommen haben. „Oder bei denen es keine Angehörigen gibt, die sich im Todesfall um die Beerdigung kümmern könnten“, ergänzt Gründel.
Liegt kein Bestattungsvorsorgevertrag vor, kommen die Hinterbliebenen bei einem plötzlichen Todesfall in eine sehr schwierige Situation. Dann müssen sie überlegen, wie sie den Abschied ihrer Liebsten gestalten sollen. „Das ist eine sehr heftige, emotionale Herausforderung“, berichtet der Bestatter aus Erfahrung. „Und genau das wollen wir mit einer Bestattungsvorsorge vermeiden.“
Bestattungsvorsorgevertrag: Welche Inhalte und Regelungen sind möglich?

Ein Bestattungsvorsorgevertrag ermöglicht es, die eigene Beerdigung oder Beisetzung im Voraus zu planen und persönliche Wünsche verbindlich festzuhalten. „Das Ganze geht oft über mehrere Gespräche“, erzählt Herwig Gründel. „Es beginnt meist mit der reinen Information, also beispielsweise den Fragen zum Friedhof und der Bestattungsart.“
Im weiteren Verlauf werden häufig sehr persönliche Details festgelegt – etwa das Tragen eigener Kleidung bei der Aufbahrung, die Auswahl der Musik für die Trauerfeier oder die Blumendekoration. Manche beschränken sich auf grundlegende Punkte wie Bestattungsart und Grabort. „Es gibt aber auch durchaus Schriftstücke, die jedes Detail des Abschieds betreffen“, berichtet Herwig Gründel: „Vom Sarg über Traueranzeigen und eine bestimmte Dekoration bis hin zur Gästeliste.“
Typische Inhalte eines Bestattungsvorsorgevertrags:
- Bestattungsform
- Ort der Beisetzung
- Ausrichtung der Trauerfeier und/oder Beisetzung
- Personenkreis, der im Todesfall informiert werden soll
- Regelungen zur Grabpflege
- Finanzielle Absicherung
Wer möchte, sorgt auch schon finanziell vor

Alle Wünsche rund um ihre Beisetzung können Interessierte im Rahmen ihrer Bestattungsvorsorge auch direkt finanziell absichern. Das geht zum Beispiel mithilfe der sogenannten Sterbegeldversicherung, die man bereits ab einem Alter von 18 Jahren abschließen kann. Seit die Krankenkassen kein gesetzliches Sterbegeld mehr zahlen müssen, ist sie eine sinnvolle Maßnahme. Auch hierbei können die Bestatterinnen und Bestatter des Bremer Instituts weiterhelfen – und zwar dank des Verbundpartners GE·BE·IN Versicherungen VVaG. Was die Kostendeckung angeht, ist ein laufender Beitrag, aber auch eine Einmalzahlung an die Versicherung oder auf ein Treuhandkonto möglich. Der Bundesverband Deutscher Bestatter und das Kuratorium Deutsche Bestattungskultur haben dafür die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG gegründet.
„Wir schließen sogar Bestattungsvorsorgeverträge mit einer Preisgarantie ab“, erzählt Herwig Gründel. Dies gilt für Vorsorgende zwischen 50 und 85 Jahren. Im Zuge dieser VorsorgeKombi wird ein Bestattungsvorsorgevertrag mit der GE·BE·IN-Sterbegeldversicherung kombiniert. „Das bedeutet, dass wir – sofern das Geld in Form einer Einmalzahlung hinterlegt wurde – Preissteigerungen übernehmen. Auf diese Weise können insbesondere Menschen ohne Nachkommen und Angehörige sichergehen, dass ihre Wünsche auf jeden Fall erfüllt werden“, sagt der Geschäftsführer.
Bestattungsverfügung oder Bestattungsvorsorgevertrag – Unterschiede, Vorteile und rechtliche Sicherheit
Eine Bestattungsverfügung hält persönliche Wünsche zur eigenen Beisetzung schriftlich fest. Sie unterliegt keinen festen Formvorschriften, ist jedoch nicht immer rechtlich bindend. Ein Bestattungsvorsorgevertrag geht deutlich weiter. Er wird direkt mit einem Bestattungsunternehmen abgeschlossen und ist verbindlich. Zudem lässt er sich über Treuhandkonten oder Versicherungen finanziell absichern. So sind die festgelegten Wünsche rechtlich geschützt und auch für die Erben verbindlich.
Woher weiß das Umfeld, dass man eine Bestattungsvorsorge hat?
„Eine Ausfertigung des Bestattungsvorsorgevertrags liegt nicht nur bei uns, sondern auch immer bei der Vorsorgenehmerin und dem Vorsorgenehmer zu Hause“, erklärt Herwig Gründel. „Dazu gibt es immer noch ein entsprechendes Kärtchen, das darauf hinweist. Dieses kann derjenige zum Beispiel in der Geldbörse bei sich tragen.“ Auf diese Weise werden Menschen im Fall der Fälle schnell auf die Existenz der Bestattungsvorsorge aufmerksam.
Persönliche Beratung zur Bestattungsvorsorge
Für Fragen zur Bestattungsvorsorge oder den zu erwartenden Bestattungskosten steht das GE·BE·IN Bestattungsinstitut Bremen GmbH mit einfühlsamer und kompetenter Beratung zur Seite. Dabei erhalten Interessierte nicht nur Unterstützung bei der inhaltlichen Gestaltung ihrer Vorsorge, sondern auch transparente Informationen zu den möglichen Kosten und zu finanziellen Absicherungsmöglichkeiten. An elf Standorten in Bremen und umzu findet sich jederzeit ein persönlicher Ansprechpartner. Der Hauptsitz befindet sich in der Nordstraße 5-11, 28217 Bremen. Telefonisch ist das Institut unter 0421/38 77 60 erreichbar, per E-Mail an kontakt@ge-be-in.de.