Die Feuerbestattung ist mittlerweile zur Hauptbestattungsform in Deutschland geworden und hat die klassische Erdbestattung an der Spitze abgelöst. „Das liegt vor allem daran, dass es viele Beisetzungsmöglichkeiten nach der Einäscherung früher einfach noch nicht gab. Dazu gehören etwa die See- oder Waldbestattung“, erklärt Herwig Gründel, Geschäftsführer des Bremer GE·BE·IN Bestattungsinstituts. Lesen Sie hier alles Wichtige rund um das Thema Feuerbestattung.
Was ist eine Feuerbestattung?
Eine Feuerbestattung umfasst die Einäscherung im Krematorium und die spätere Beisetzung der Urne – etwa auf dem Friedhof, im Bestattungswald oder zur See. In Bremen gilt eine Mindestfrist von 48 Stunden zwischen Todesfall und Kremation. Vor der Freigabe erfolgt eine qualifizierte Leichenschau durch Rechtsmedizin oder Gesundheitsamt. Die Einäscherung selbst erfolgt im Sarg, in der Regel ein schlichter, vollständig brennbarer Holzsarg. Anschließend wird die Asche in eine Urne überführt.
Kosten einer Feuerbestattung

Die Gesamtkosten setzen sich aus mehreren Bausteinen zusammen: Krematoriumsgebühr, Sarg für die Einäscherung, Urne, Überführung und Versorgung des Verstorbenen sowie behördliche Gebühren (beispielsweise qualifizierte Leichenschau, Urkunden). Hinzu kommen – je nach Wunsch – Aufbahrung und Trauerfeier mit Trauerhalle, Musik und Redner, Blumen und Anzeigen sowie optional die Teilnahme an der Einäscherung. Für die Beisetzung fallen weitere Entgelte an, die von der Form abhängen: Urnengrab auf dem städtischen Friedhof (Reihen-, Wahlgrab, Urnengarten), Baumgrab im Bestattungswald, Seebestattung oder Streuwiese, jeweils mit Beisetzungsgebühr und Nutzungsrechten.
Als grobe Orientierung: In Bremen bewegt sich die gesamte Feuerbestattung – inklusive Krematorium, grundlegender Bestatterleistungen, Urne, behördlicher Gebühren und Urnenbeisetzung – meist zwischen etwa 3.000 und 7.000 Euro; aufwändigere Trauerfeiern, besondere Urnen oder erweiterte Grabrechte können den Betrag erhöhen. Eine transparente Gesamtkalkulation inklusive aller Positionen erstellt GE·BE·IN individuell.
Warum entscheiden sich viele Menschen in Bremen für eine Einäscherung?
Einer der pragmatischsten Gründe sind die Kosten – vor allem, wenn die Familien die Urne klassisch auf dem Friedhof beisetzen wollen. „Denn das Urnengrab ist aufgrund seiner Größe natürlich günstiger“, erläutert Bestatter Herwig Gründel. In seiner langjährigen Erfahrung beim GE·BE·IN habe er allerdings festgestellt, dass es vor allem um den Aspekt der Individualisierung der Beisetzung gehe, die nur durch eine Feuerbestattung möglich wird.
Wo werden Urnen beigesetzt?
„Urnen können neben dem Friedhof auch in der Natur – wie zum Beispiel im Wurzelbereich eines Baumes beigesetzt. Zudem gibt es spezielle Urnen, die dem Meer übergeben werden können. Diese Form nennt sich Seebestattung“, erzählt Gründel. Und wer es ganz exklusiv mag, entscheidet sich sogar für eine Weltraumbestattung. „Man kann außerdem aus der Asche der verstorbenen Person durch ein spezielles Verfahren einen Diamanten herstellen lassen und diesen in ein Schmuckstück integrieren, das man immer bei sich trägt“, erläutert der Bestatter.
Besondere Beisetzungsformen nach der Feuerbestattung

Seebestattung, Waldbestattung und Diamantbestattung setzen eine Einäscherung im Krematorium voraus. „Wir haben in Norddeutschland schon immer einen sehr hohen Anteil an Feuerbestattungen gehabt“, betont Herwig Gründel. „Die Vielfalt an Beisetzungsformen, die in den vergangenen Jahren entstanden ist und sich einer Feuerbestattung anschließt, hat dazu beigetragen, dass dieser Anteil noch größer geworden ist – auch im Rest der Republik.“
Bremer Sonderregelung: Ascheausbringung auf privatem Grund
In Bremen gibt es eine Besonderheit: „Seit 2015 ist es nämlich erlaubt, die Asche Verstorbener auf privatem Grund auszubringen“, erläutert der Geschäftsführer.
Voraussetzungen für die Ausbringung der Asche auf privatem Grund
- Der Wunsch zur Verstreuung muss noch zu Lebzeiten in einer sogenannten Bestattungsverfügung persönlich festgelegt werden.
- Der letzte Hauptwohnsitz des beziehungsweise der Verstorbenen muss sich in Bremen befinden.
- Der Grundstückseigentümer oder die Grundstückseigentümerin muss zustimmen, wenn die Ausbringung nicht auf dem Grundstück der verstorbenen Person erfolgen soll.
- Wer diese Beisetzungsart in Anspruch nehmen will, muss mindestens einen Totenfürsorgeberechtigten oder eine Totenfürsorgeberechtigte benennen – sie ist für die spätere Verstreuung zuständig.
Individuelle Beratung zur Ascheausbringung auf privatem Grund
„Wir empfehlen, immer mehr als eine Person als Totenfürsorgeberechtigte oder Totenfürsorgeberechtigten zu benennen“, erzählt Gründel. „Denn es kann immer der tragische Fall eintreten, dass der ernannte Mensch früher stirbt als man selbst. Und weder die Stadt noch wir als Bestattungsinstitut dürfen dies übernehmen.“ Darüber hinaus gebe es noch viele weitere Dinge, die für eine sogenannte Ausbringung auf privatem Grund bedacht werden müssten. Diese erläutern die Beraterinnen und Berater im Gespräch und nehmen sich viel Zeit, um ihre Kundinnen und Kunden darüber aufzuklären.
Feuerbestattung: Einfühlsame Hilfe im Todesfall

Egal, ob klassische Erdbestattung oder Einäscherung: „Bei der Organisation der Beerdigung beziehungsweise Bestattung machen wir keinen Unterschied“, betont Herwig Gründel. „Die Feuerbestattung ist nur eine von vielen Varianten, die wir anbieten.“ Von den reinen Formalitäten her komme im Grunde genommen nur ein weiteres Schriftstück zum Ausfüllen hinzu. Viel wichtiger aber sei das Zwischenmenschliche, was die Arbeit von Bestatterinnen und Bestattern überhaupt ausmache.
„Bei den Menschen ist ein Verlust im Leben entstanden. Da ist eine Lücke aufgerissen worden, und sie brauchen uns als Unterstützung in dieser schwierigen Situation“, erklärt der Geschäftsführer. Es gehe darum, zusammen die Wünsche der verstorbenen Person so gut wie möglich umzusetzen – etwa nach einer Feuerbestattung oder Details der Trauerfeier. Deswegen sei eine Bestattungsvorsorge auch so wichtig.
Die eigenen Bestattungswünsche durchsetzen
Wenn keine schriftlichen Wünsche vorliegen, helfen die Bestatterinnen und Bestatter, die für den verstorbenen Menschen am besten geeignete Lösung zu finden. „Wir merken immer wieder, dass viele Angehörige meinen, sich an vermeintliche Regeln halten zu müssen“, erläutert Bestattungsfachmann Herwig Gründel. Doch es gebe kein Richtig oder Falsch. „Ein Abschied von einem Familienmitglied ist immer eine sehr persönliche Sache.“
Persönliche Beratung zur Feuerbestattung in Bremen
Für die Feuerbestattung in Bremen bietet GE·BE·IN eine persönliche Beratung: Der Ablauf wird verständlich erklärt, die Gesamtkosten transparent kalkuliert und die passende Form der Beisetzung – vom Urnengrab auf dem Friedhof bis zur Ausbringung der Asche auf privatem Grund – sorgfältig geplant und begleitet. Der Hauptsitz befindet sich in der Nordstraße 5-11, 28217 Bremen. Der Fachbetrieb ist telefonisch erreichbar unter 0421/38 77 60 sowie per E-Mail an kontakt@ge-be-in.de.