Notare in Bremen: Ein Notar unterschreibt eine Urkunde
Foto: Pixelio/Petra Bork

Individuelle Lösungen und Betreuung

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Fachkundige Betreuung durch unabhängigen Notar

Der Notar ist ein unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes. Von ihm erstellte Urkunden dokumentieren, dass ihr Inhalt korrekt ist. Der Notar Dr. Christoph Redmann und sein Team beraten und bieten individuelle Lösungen.

Notariat Bremen: Kompetent beraten werden Sie bei den Fachanwälten der Kanzlei Bruns und Dr. Redmann.
Notariat Bremen: Kompetent beraten werden Sie bei den Fachanwälten der Kanzlei Bruns und Dr. Redmann. Bruns & Dr. Redmann

Der Notar ist ein unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes. Von ihm erstellte Urkunden dokumentieren, dass ihr Inhalt damit korrekt ist. Er unterliegt dem Berufsrecht der Notare, welches bundeseinheitlich in der Bundesnotarordnung (BNotO) geregelt ist. Sie suchen ein Notariat in Bremen? Bei der Fachanwaltskanzlei Bruns & Dr. Redmann werden Sie auf jeden Fall fündig.

Was sind die Hauptaufgaben eines Notars?

Zu seinen wesentlichen Berufspflichten gehören seine Unabhängigkeit und seine Unparteilichkeit, weswegen er als Anwaltsnotar nicht in Angelegenheiten tätig werden darf, in denen er bereits als Anwalt tätig war und umgekehrt. Er ist, wie der Rechtsanwalt, zur Verschwiegenheit verpflichtet und unterliegt demzufolge genauso der staatlichen Aufsicht durch die Justizverwaltung.

Die Kerntätigkeit des Notars bezieht sich auf das Grundstücksrecht (Beurkundung von Grundstückskaufverträgen, Grundstücksübertragungen, Grundpfandrechten etc.), das Erbrecht (Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen), das Familienrecht (Beurkundung von Eheverträgen, Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen, Unterhaltsverpflichtungsurkunden o.ä.) und das Gesellschaftsrecht. Eine Vielzahl vom Gesetzgeber benannter Rechtsgeschäfte, wie z.B. der Grundstückskaufvertrag sowie der Erbvertrag, bedürfen somit zwingend der Beurkundung durch einen Notar.

In der Öffentlichkeit weniger bekannt ist unterdessen, dass der Notar als Amtsperson durch seine Urkunden einen Vollstreckungstitel im Sinne von § 794 ZPO schaffen kann. Daraus kann ebenso die Zwangsvollstreckung betrieben werden wie aus einem gerichtlichen Urteil oder einem gerichtlichen Vergleich. So können z.B. im Fall einer Trennung oder Scheidung Unterhaltsansprüche oder Ansprüche aus einer Vermögensauseinandersetzung im Rahmen einer Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung so geregelt werden, dass ein gerichtliches Verfahren hierüber nicht mehr erforderlich ist.

Auch die Möglichkeit im Rahmen eines notariellen Teilungsverfahrens gemäß §§ 363 ff. FamFG bei der Auseinandersetzung eines Nachlasses zwischen den Beteiligten zu vermitteln und auf eine einvernehmliche Erbauseinandersetzung hinzuwirken, ist in der Öffentlichkeit weitestgehend unbekannt, obwohl hierdurch mitunter eine große Chance ermöglicht wird, unter Vermeidung einer kostenintensiven streitigen Auseinandersetzung eine auch konfliktträchtige Erbengemeinschaft einvernehmlich auseinanderzusetzen.

Der Notar Dr. Christoph Redmann
Dr. Christoph Redmann Bruns & Dr. Redmann

Notariat Bremen: Kompetente Betreuung und individuelle Lösungen

Rechtsanwalt und Notar Dr. Christoph Redmann bietet Ihnen mit einem erfahrenen Team an Kollegen und Mitarbeitern eine fachkundige Betreuung. Zudem gehören dementsprechend individuelle Lösungen zur Durchführung familienrechtlicher und erbrechtlicher Verträge sowie letztwillige Verfügungen zu den Schwerpunkten.

Obendrein begleitet er Sie schließlich kompetent im Rahmen von Immobilienverkäufen bzw. Immobilienübertragungen. Insbesondere im Bereich des Erbrechts und des Familienrechts hilft die langjährige Erfahrung Dr. Redmanns als Fachanwalt für Erbrecht und Familienrecht, stets ausgewogene und praktikable individuelle Lösungen zu finden, um dann ungeachtet dessen die Interessen der beteiligten Vertragsparteien optimal zu wahren.
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