In der Kanzlei Bruns & Dr. Redmann in Bremen sind Fachanwälte und Fachanwältinnen auf Familienrecht spezialisiert.
Der rechtliche Beistand im Familienrecht ist breit aufgestellt. Ein Anwalt oder eine Anwältin hilft bei der Aufsetzung von Eheverträgen, vertritt aber auch die Interessen der Parteien bei einer Trennung oder Scheidung. Die Experten errechnen Ansprüche auf Trennungs- und Kindesunterhalt oder nachehelichen Ehegattenunterhalt sowie der Zugewinnausgleich im Rahmen der Vermögensaufteilung.

In manchen Fällen sind Themen des Umgangsrechts und des Sorgerechts zu klären oder die gerechte Aufteilung der Möbel und Haushaltsgegenstände. Im Familienrecht wird außerdem geregelt, ob der Ehegatte oder die Ehegattin in der gemeinsamen Wohnung oder dem Haus bleibt – und auch, was mit einem gegebenenfalls bestehenden Darlehen für die Immobilie nach der Trennung vertraglich geschieht.
Ein Ehevertrag kann nicht nur im Hinblick auf eine mögliche Trennung sinnvoll sein, sondern bereits in glücklichen Zeiten für rechtliche Klarheit sorgen. Gerade bei selbstständiger oder unternehmerischer Tätigkeit, Immobilienbesitz oder ungleichen Vermögensverhältnissen ist ein maßgeschneiderter Ehevertrag ein wirksames Instrument zur Konfliktvermeidung. Auch Paare mit internationalem Hintergrund oder unterschiedlichen Staatsangehörigkeiten profitieren von vertraglich festgelegten Vereinbarungen.
Das Familienrecht wird zunehmend internationaler: Binational geschlossene Ehen oder ein gemeinsamer Wohnsitz im Ausland werfen Fragen zum anwendbaren Recht im Falle einer Trennung oder Scheidung auf. Die spezialisierten Fachanwälte der Kanzlei Bruns & Dr. Redmann beraten auch in grenzüberschreitenden Fallkonstellationen fundiert und rechtssicher.
Aktuelle Entwicklungen im Sorge- und Umgangsrecht
In jüngerer Zeit gewinnen Modelle wie die Doppelresidenz – auch bekannt als Wechselmodell – zunehmend an Bedeutung. Dabei lebt das Kind nicht überwiegend bei einem Elternteil, sondern abwechselnd bei beiden Elternteilen, meist im wöchentlichen oder 14-tägigen Rhythmus. Beide Elternteile tragen dabei gleichermaßen die Verantwortung für Betreuung, Alltag und Erziehung.
Auch wenn das klassische Residenzmodell – bei dem das Kind hauptsächlich bei einem Elternteil lebt und den anderen regelmäßig besucht – weiterhin am häufigsten praktiziert wird, diskutieren Fachkreise und Gerichte zunehmend über das Wechselmodell als gleichwertige Alternative. Besonders bei gut funktionierender Kommunikation zwischen den Eltern kann es für das Kind stabile Bindungen zu beiden Elternteilen sichern.
Die Kanzlei Bruns & Dr. Redmann verfolgt diese Entwicklungen aufmerksam und berät umfassend zu den rechtlichen Voraussetzungen, Chancen und Grenzen beider Modelle – individuell abgestimmt auf die jeweilige Familiensituation.
Für diese wichtigen Fragen wünscht man sich Fachleute an seiner Seite. In der Kanzlei Bruns & Dr. Redmann in Bremen haben sich Fachanwälte und Fachanwältinnen auf Familienrecht spezialisiert. Sie helfen ihrer Klientel mit fundiertem Wissen und jahrelanger Erfahrung.
Familienrecht Bremen: Komplexe Materie und emotional aufgeladene Entscheidungen

Entscheidungen des Familiengerichts beeinflussen häufig das momentane und zukünftige Leben der Beteiligten. Das lässt diese oft nach einer gerichtlichen Entscheidung emotional aufgewühlt zurück. Schließlich geschieht nur ein geringer Anteil von Scheidungen und Unterhaltsfragen im Einvernehmen beider Parteien. Das heißt, dass auf die im deutschen Recht verankerten Regelungen und Vorschriften zurückgegriffen wird, um klare Verhältnisse zu schaffen.
Solche Entscheidungen über das zukünftige (Zusammen-)Leben können dabei weitreichende Folgen haben. Aus diesem Grund sollte man sich einem Anwalt oder eine Anwältin anvertrauen, der sich mit der Materie besonders gut auskennt und dementsprechend auch in schwierigen Fällen sowie bei Fragen helfen kann.
Kaum ein Rechtsgebiet ist emotional so aufgeladen wie das Familienrecht. Umso wichtiger ist es, dass man in diesen Angelegenheiten besonnene Fachleute an seiner Seite wissen kann, die einen mit ihrer langjährigen Berufserfahrung bestmöglich unterstützen. Das Team von Bruns & Dr. Redmann begleitet Sie dabei persönlich, kompetent und zuverlässig, um Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten.
Fakten zur Scheidung
- Voraussetzung für eine Scheidung ist ein vollzogenes Trennungsjahr.
- Nur ein Rechtsanwalt kann den Scheidungsantrag einreichen.
- Ein „gemeinsamer Rechtsanwalt oder gemeinsame Rechtsanwältin“ – um Kosten zu sparen – ist nicht rechtens. Rechtsgelehrte, die beide Parteien vertreten, verstoßen gegen das Berufsrecht und machen sich strafbar!
- In Fällen, in denen Verheiratete alles untereinander geklärt haben und nichts weiter zu regeln ist als die Ehescheidung, reicht es aus, wenn einer der beiden einen Anwalt beauftragt, einen Scheidungsantrag zu stellen und der andere dem Antrag zustimmt.
- Die öffentlich viel propagierte Online-Scheidung gibt es nicht!
- Bei einer Scheidung fallen Anwaltskosten und Gerichtskosten an. Berechnungsgrundlage ist der Verfahrenswert. Dieser richtet sich nach dem Einkommen der Ehegatten und dem Vermögen.
- Im Rahmen des Ehescheidungsverbundes werden die von den Ehegatten während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften im Versorgungsausgleich ausgeglichen.
- Beide Ehepartner haben die Aufgabe, die Familie angemessen zu versorgen. Nach der Trennung sind beide Parteien weiterhin verpflichtet, für den jeweils anderen zu sorgen. In der Zeit der Trennung kann ein Anspruch auf Trennungsunterhalt gegeben sein, nach der Scheidung ggf. nachehelicher Ehegattenunterhalt. Anspruch auf Unterhaltsleistungen hat der jeweils wirtschaftlich schwächere Ehegatte.
- Alle Folgen von Trennung und Scheidung können in einem notariell beurkundeten Ehevertrag oder einer Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung vor oder während des Scheidungsverfahrens geregelt werden.
Was muss bei einer Scheidung beachtet werden?
- Trennungsjahr ist gesetzliche Voraussetzung
- Nur ein Anwalt kann den Scheidungsantrag stellen
- Unterhaltsfragen, Vermögensausgleich und Versorgungsausgleich müssen ggf. geklärt werden
- Notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung kann Streit vermeiden
- Kinderbelange haben besondere Priorität
Fachanwälte und Fachanwältin mit Spezialisierung auf Familienrecht und Erbrecht in Bremen

Da die Fachanwälte Torsten Bruns und Dr. Christoph Redmann sowie Fachanwältin Anke Buck ausschließlich im Erbrecht und Familienrecht tätig sind, können sie ihren Mandanten und Mandantinnen besondere Beratungsqualität anbieten. „Um diese auch dauerhaft gewährleisten zu können, beschränken wir uns in unserer Tätigkeit dabei freiwillig ausschließlich auf das Erbrecht und das Familienrecht. Mandate aus anderen Rechtsgebieten werden von uns zusätzlich nicht angenommen“, betont Torsten Bruns, Partner der Kanzlei Bruns & Dr. Redmann in Bremen. „Zudem bilden wir uns regelmäßig fort, und zwar über das gemäß Fachanwaltsordnung geforderte Maß hinaus.“
Die Fachanwälte und die Fachanwältin für Familienrecht in Bremen beraten dabei selbstverständlich auch in allen unterhaltsrechtlichen Fragen. Das Unterhaltsrecht gehört dabei auf jeden Fall zu den schwierigsten Bereichen im Familienrecht. Es wird durch eine schwer zu überschauende Anzahl von Gerichtsentscheidungen und den unterhaltsrechtlichen Leitlinien der jeweiligen Oberlandesgerichte geprägt.
Was gehört zum Familienrecht?
- Eheschließung
- Ehevertrag
- Scheidung
- Unterhalt
- Kinderunterhalt
- Elternunterhalt
- Sorgerecht
- Vaterschaftsrecht
- Kindesumgang
- Versorgungsausgleich
Aktuelle Regelungen zum Kindesunterhalt
Die Höhe des Kindesunterhalts richtet sich in der Praxis nach der sogenannten Düsseldorfer Tabelle, die regelmäßig aktualisiert wird – zuletzt zum 1. Januar 2024. Die Kanzlei Bruns & Dr. Redmann berücksichtigt in ihrer Beratung stets die neuesten unterhaltsrechtlichen Leitlinien und Entscheidungen der Oberlandesgerichte, um für ihre Mandantschaft verlässliche und realistische Einschätzungen zu bieten.
Qualifikation, Transparenz und persönliche Erreichbarkeit

Um den Titel Fachanwalt für Familienrecht zu erlangen, muss man gegenüber der zuständigen Rechtsanwaltskammer Nachweise erbringen. Dazu gehört beispielsweise, dass die praktischen Erfahrungen und theoretischen Kenntnisse im Familienrecht erheblich das Maß dessen übersteigen, was üblicherweise durch die Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Zudem muss jeder Fachanwalt und jede Fachanwältin gegenüber der jeweils zuständigen Rechtsanwaltskammer jährlich nachweisen, dass er oder sie sich gemäß der gesetzlichen Vorgaben in seinem Rechtsgebiet fort- und weitergebildet hat.
Weitere Informationen zur Kanzlei und lesenswerte Beiträge auf den Gebieten des Familien- und Erbrechts finden Sie außerdem auf der Website von Bruns & Dr. Redmann oder auf der Instagram-Seite der Kanzlei, auf der es unter anderem auch Einblicke in den Kanzleialltag gibt.
Die Räumlichkeiten liegen in der Parkallee 5, neben dem sogenannten Friedenstunnel im Herzen von Schwachhausen. Die Kanzlei verfügt über Parkplätze vor dem Haus, ist aber auch nur zehn Minuten vom Bremer Hauptbahnhof entfernt und daher auch mit den öffentlichen Verkehrsmitteln sehr gut erreichbar.