Beratung Betriebsrat Bremen durch einen Anwalt
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Beratung Betriebsrat Bremen: Juristischer Beistand durch einen Rechtsanwalt

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Die Fachanwaltskanzlei Sieling Winter & Partner in Bremen ist seit 40 Jahren auf Arbeitsrecht für Arbeitnehmer spezialisiert

Das Betriebsverfassungsgesetz sieht vor, dass Arbeitgeber und Betriebsrat vertrauensvoll zusammenarbeiten. „Gleichwohl sind Konflikte zwischen den Betriebsparteien vorprogrammiert, da Arbeitgeber und Betriebsräte in der Regel unterschiedliche Schwerpunkte bei den von ihnen zu vertretenden Interessen haben“, so Dilek Ergün, Fachanwältin für Arbeitsrecht bei Sieling, Winter & Partner in Bremen. Die Kanzlei ist der richtige Ansprechpartner, sollte eine Beratung für einen Betriebsrat notwendig sein.

Beratung Betriebsrat: Juristischer Beistand durch Fachanwälte

„Arbeitgeber und Betriebsrat arbeiten unter Beachtung der geltenden Tarifverträge vertrauensvoll und im Zusammenwirken mit den im Betrieb vertretenen Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen zum Wohl der Arbeitnehmer und des Betriebs zusammen“, heißt es in § 2 Abs. 1 BetrVG.

Dilek Ergün von der Kanzlei Sieling, Winter & Partner in Bremen – zuständig für Beratung Betriebsrat
Dilek Ergün ist Fachanwältin für Arbeitsrecht in der Kanzlei Sieling Winter & Partner in Bremen. Einer ihrer Schwerpunkte ist die Beratung von Betriebsräten. Sieling, Winter & Partner

Doch in der Praxis sind Konflikte zwischen den beiden Parteien oft unumgänglich, da beide unterschiedliche Interessen wahrnehmen. „So kommt es in vielen Fällen zu Meinungsverschiedenheiten, wenn es beispielsweise darum geht, welche Rechte und Pflichten der Betriebsrat hat oder inwieweit er bei Entscheidungen des Arbeitgebers zu beteiligen ist“, erklärt Dilek Ergün von der Kanzlei Sieling, Winter & Partner – Arbeitsrecht am Wall in Bremen. „Während der Arbeitgeber für die Klärung solcher Fragen häufig entweder den eigenen Unternehmensjuristen beauftragen kann oder einen Anwalt seines Vertrauens auswählt, stellt sich die Situation für den Betriebsrat nicht ganz so leicht dar.“

Wann darf der Betriebsrat einen Anwalt einschalten?

Betriebsräte haben jedoch ebenfalls die Möglichkeit, sich juristisch beraten und im Zweifelsfall auch vor den Gerichten vertreten zu lassen. Eine wichtige Vorschrift für die Kostentragung ist dabei § 40 Abs. 1 BetrVG, wonach der Arbeitgeber die durch die Tätigkeit des Betriebsrats entstehenden Kosten trägt. „Obwohl diese Regelung keinerlei Beschränkungen enthält, ist es gleichwohl nicht so, dass die Betriebsräte – wann immer sie es für nötig halten – einen Rechtsanwalt hinzuziehen können“, so die Rechtsanwältin aus Bremen. „Die Gerichte prüfen vielmehr, ob die Beauftragung überhaupt erforderlich ist.“

Beratung Betriebsrat durch Fachanwalt: Wahrnehmung, Durchsetzung und Kostenübernahme

Da stellt sich die Frage: Wann genau darf ein Betriebsrat also zur Wahrnehmung und Durchsetzung seiner Rechte einen Rechtsanwalt beauftragen?

Diese drei Bereiche stehen dabei im Vordergrund:

  • Außergerichtliche Vertretung
  • Vertretung in Gerichtsverfahren
  • Hinzuziehung eines Anwalts als Sachverständiger

Verfahren vermeiden: außergerichtliche Vertretung

Betriebsräte haben bereits bei Meinungsverschiedenheiten im Vorfeld die Möglichkeit, einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung seiner Interessen zu beauftragen. „Dies ist immer dann sinnvoll, wenn die Möglichkeit besteht, dass durch die Einschaltung des Rechtsanwaltes ein gerichtliches Verfahren vermieden werden kann. In diesem wird möglicherweise eine Einigung vorab angestrebt“, so Rechtsanwältin Ergün. In solchen Fällen bestehe dann die Verpflichtung des Arbeitgebers, die Kosten hierfür zu tragen. Bei einer Vergütung in Form eines Stundenhonorars empfiehlt sich jedoch eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber.

Juristische Vertretung in Gerichtsverfahren

Beratung Betriebsrat Bremen: Meinungsverschiedenheit Arbeitgeber und Betriebsrat
Konflikte zwischen Arbeitgebern und dem Betriebsrat sind oft unumgänglich, weil beide Parteien unterschiedliche Schwerpunkte setzen, wenn es um die Vertretung der Interessen geht. Pixabay/Gerd Altmann

Kommt es außergerichtlich nicht zu einer Verständigung, ist die Vertretung des Betriebsrates in einem arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren durch einen beauftragten Rechtsanwalt möglich. Auch hier trägt der Arbeitgeber die entstehenden Kosten. Doch eine Beratung für den Betriebsrat ist unumgänglich. Voraussetzung ist, dass der Beauftragung eines Rechtsanwaltes sowie auch der Entscheidung des Betriebsrates zur Einleitung des Verfahrens ein ordnungsgemäßer Betriebsratsbeschluss vorausgeht. „Hier empfehlen wir, bereits im Vorfeld Kontakt mit uns aufzunehmen. Bei der Formulierung und auch bei den Formalien zur Beschlussfassung sollten keine Fehler passieren“, rät Rechtsanwältin Ergün. Nur wenn das Verfahren vollkommen aussichtslos sei, müsse der Arbeitgeber die Gebühren nicht tragen. „Auch dies prüfen wir selbstverständlich vorab. Bislang hatten wir keinen Fall zu verzeichnen, in dem die Kostenübernahme des Arbeitgebers erfolgreich mit dem Argument der Mutwilligkeit oder Erfolglosigkeit abgelehnt werden konnte.“

Beratung des Betriebsrats als Sachverständiger

In komplexen Beratungssituationen besteht ebenfalls die Möglichkeit für Betriebsräte, auf den juristischen Sachverstand eines Rechtsanwalts zurückzugreifen. Die gesetzliche Regelung ist hierbei § 80 Abs. 3 BetrVG. Nach dieser Vorschrift kann der Betriebsrat unter bestimmten Voraussetzungen Sachverständige hinzuziehen. „Sind beispielsweise schwierige Rechtsfragen zu klären oder Formulierungen für Betriebsvereinbarungen zu entwerfen, ist die Beiziehung eines Rechtsanwaltes durchaus erforderlich“, so Rechtsanwältin Ergün. Gleiches gelte bei Fragen im Zusammenhang mit der Vorbereitung oder der Beratung für einen Interessenausgleich und Sozialplan. „In Unternehmen mit mehr als 300 Arbeitnehmern ist diese Möglichkeit sogar ausdrücklich gesetzlich vorgesehen.“

Im Vorfeld das Vorgehen juristisch abklären

Gleichwohl bedarf die Beauftragung des Rechtsanwaltes dann einer Vereinbarung mit dem Arbeitgeber. In dieser werden dann die Einzelheiten der Beauftragung geregelt. „Im Weigerungsfall kann eine solche Vereinbarung auch gerichtlich durchgesetzt werden“, erklärt Rechtsanwältin Dilek Ergün. „In der Praxis haben allerdings auch die Arbeitgeber häufig Interesse daran, zeitnah zu einer Verständigung mit dem Betriebsrat zu kommen.“

„Wir empfehlen in jedem Fall, zunächst in einem gemeinsamen Telefonat oder auch in einer persönlichen Besprechung mit dem Betriebsrat zu klären, welches Vorgehen im Einzelfall am sinnvollsten ist“, so die Anwältin. „Dieser erste Schritt ist dabei nicht mit weiteren Kosten verbunden.“

Verstärkte Beratung für einen Betriebsrat in Krisenzeiten

Beratung Betriebsrat Bremen: Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat
Arbeitgeber haben in der Regel Interesse daran, sich zeitnah mit dem Betriebsrat zu einigen. Pixabay/Gerd Altmann

Krisen jeglicher Art bringen wirtschaftliche Probleme mit sich. Sei es bei einer schweren Rezession oder bei einer virusbedingten Pandemie. Das bekommen auch die Fachanwälte in der Kanzlei in Bremen zu spüren: „Wir beraten beispielsweise gerade auch im Nachgang zu der Corona-Pandemie Betriebsräte rechtssicher zu Fragen im Zusammenhang zu Regelungen für das Homeoffice“, sagt Dilek Ergün, die seit dem Jahr 2010 in der Bremer Kanzlei als Rechtsanwältin tätig ist. „Auch Fragen des Gesundheitsschutzes spielen in der jetzigen Situation eine große Rolle. Bei allen Maßnahmen zum Gesundheitsschutz steht dem Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht zu. Sofern dem Arbeitgeber ein Handlungsspielraum offensteht, aber nicht, wenn beispielsweise eine Behörde die Schließung des Betriebs veranlasst hat.“

Käme der Arbeitgeber seiner Verpflichtung zur Schaffung einer handlungsfähigen Arbeitsschutzorganisation nicht ausreichend nach, hätte der Betriebsrat insoweit auch ein Initiativrecht. Auch im Zuge der Umsetzung des Betriebsrätemodernisierungsgesetzes sehen sich die Betriebsparteien mit Neuerungen konfrontiert. Die jeweiligen Fragestellungen zum Beispiel im Bereich der Digitalisierung, die sich dadurch für den Betrieb ergeben, können mithilfe eines Rechtsbeistandes beziehungsweise Sachverständigen auch auf Betriebsratsseite besser gelöst werden.

Juristisch geleitete Seminare und Fortbildungen

Seit mehr als 40 Jahren konzentrieren sich Sieling, Winter & Partner auf das Thema Arbeitsrecht ausschließlich auf Arbeitnehmerseite. Die Beratung von Betriebsräten bildet einen der Schwerpunkte in der Bremer Kanzlei, welche seit dem 15. Juni 2022 nun auch persönliche Beratungen in Bremerhaven anbietet. Die langjährige Erfahrung spiegelt sich auch in Fortbildungen und Seminaren wider. Als Referenten schulen die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte der Kanzlei in Inhouse-Seminaren und auch für unterschiedliche Veranstalter. „Stellt sich heraus, dass ein Thema so komplex ist, dass sich das gesamte Gremium erst einmal einen Überblick verschaffen muss, empfiehlt es sich häufig, speziell zu einem Thema eine Klausurtagung oder eine Schulung des Betriebsrates durchzuführen“, so Rechtsanwältin Dilek Ergün. „Gern erstellen wir hierfür passgenaue Angebote. Wir führen auch selbst solche Schulungen entweder vor Ort in den Betrieben oder aber in unserem großzügigen Seminarraum durch.“

Die Räumlichkeiten der Kanzlei Sieling, Winter & Partner liegen im Herzen der Bremer Innenstadt – idyllisch gelegen nahe der Wallanlagen – fußläufig nur fünf Minuten vom Marktplatz und zwölf Minuten vom Bahnhof entfernt. In Bremerhaven hat die Kanzlei seit dem 15. Juni 2022 nun auch Besprechungsräume, welche für die einzelnen Mandanten oder Betriebsratsgremien zur Verfügung stehen. „Vereinbaren Sie gern einen telefonischen oder persönlichen Beratungstermin mit unserem Büro oder unserer Zweigstelle in Bremerhaven mit einem unserer erfahrenen Fachanwältinnen oder Fachanwälten für Arbeitsrecht“, empfiehlt Rechtsanwältin Dilek Ergün. Erreichbar sind die Experten telefonisch unter 0421/33 75 70 und per E-Mail unter kontakt@arbeitsrecht-am-wall.de.