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Anwalt Erbrecht Bremen: Bestens beraten im Fall eines Nachlasses

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Die Fachanwaltskanzlei Bruns & Dr. Redmann ist spezialisiert auf Erbrecht und Familienrecht

Bei Fragen rund um das Erbrecht hilft ein Fachanwalt oder eine Fachanwältin für Erbrecht. Das Gesetz regelt, wer das Vermögen eines oder einer Verstorbenen erhält und wie dies geschieht: Mit dem Erbfall tritt der Erbe, die Erbin oder die Erbengemeinschaft automatisch in die Fußstapfen des Erblassers.

Das bedeutet aber auch, dass eine erbende Person Rechte und Pflichten des oder der Verstorbenen übernimmt – und nicht nur einzelne Gegenstände oder Vermögen. Nicht selten kommt es dabei zu Ungereimtheiten oder Streit. Gute Beratung ist in diesem Fall das A und O – und zwar nicht erst dann, wenn der Streit offen ausgebrochen ist. Vielmehr ist es ratsam, bereits im Vorfeld dafür zu sorgen, dass es gar nicht erst zum Streit unter den Erben kommt.

Es ist empfehlenswert, sich rechtzeitig darüber beraten zu lassen, welche Probleme im Erbfall auftreten können, um dann gezielt durch Testament oder Erbvertrag vorbeugend gestaltend einzugreifen. Die bestmögliche Beratung und Hilfestellung hierbei bekommen Mandanten und Mandantinnen bei einem Fachanwalt für Erbrecht. Die Experten in Bremen sind in der Kanzlei Bruns & Dr. Redmann ansässig.

Anwalt Erbrecht Bremen: Bestens beraten mit einem, der sich auskennt

Torsten Bruns & Dr. Christoph Redmann, Fachanwälte für Erbrecht in Bremen, lächeln in die Kamera
Die Rechtsanwälte Dr. Christoph Redmann und Torsten Bruns sind Fachanwälte für den Schwerpunkt Erbrecht. Bruns & Dr. Redmann

Die Fachanwaltskanzlei Bruns & Dr. Redmann gehört zu den wenigen Experten auf diesem Gebiet. Anwältinnen und Anwälte befassen sich dort ausschließlich mit dem Erbrecht und Familienrecht. Es werden auch nur Mandate in diesen Rechtsgebieten angenommen und bearbeitet.

„Wir sind überzeugt, dass es in unserer globalisierten und immer mehr ‚verrechtlichten‘ Gesellschaft mit ihren internationalen Verknüpfungen unmöglich ist, in allen Rechtsgebieten die Fachkenntnis zu haben, die erforderlich ist, um unsere Mandanten und Mandantinnen so gut und kompetent zu beraten“, so Torsten Bruns, Anwalt für Erbrecht in Bremen. „Wir meinen, dass dieses auch einem sehr guten Rechtsanwalt beziehungsweise Rechtsanwältin in maximal zwei Fachgebieten gelingt – und das auch nur dann, wenn diese Rechtsgebiete in einem engen Zusammenhang zueinanderstehen. Das ist zum Beispiel beim Erbrecht und dem Familienrecht der Fall.“

Wer erbt was?

Wie sieht die gesetzliche Erbfolge aus? Wer hat Anspruch auf den Pflichtteil? Wer erbt wie viel? Wie wird geteilt? Was steht den Kindern zu? Im Erbrecht entstehen viele Fragen, die zu klären sind. Ein großer Schwerpunkt ist dabei die gesetzliche Erbfolge. Diese bestimmt die Erbenden aus dem Kreis der Verwandten. Doch auch Ehegatten sind erbberechtigt. Ist zum Zeitpunkt des Todes niemand vorhanden, erbt der Staat. Mit einem Testament kann der Erblasser (der Verstorbene) zudem Einfluss auf das gesetzliche Erbrecht nehmen.

Was ist bei einem Testament zu beachten?

  • Handschriftliches Testament: Ein eigenhändig geschriebenes Testament muss komplett handschriftlich und eindeutig formuliert durch den Erblasser oder der Erblasserin verfasst sein. Das Dokument muss dessen vollständige Unterschrift tragen sowie Angaben zum Ort und der Zeit des Verfassens beinhalten.
  • Notarielles Testament: Wer sich für ein notariell beurkundetes Testament entscheidet, ist hinsichtlich der Rechtswirksamkeit auf der sicheren Seite und der Erbe spart gegebenenfalls die Kosten für einen Erbschein.
  • Privates Testament zu Hause aufbewahren: Das eigenhändig verfasste Dokument darf an einem beliebigen Ort aufbewahrt werden. Es sollte allerdings sichergestellt sein, dass es nach dem Tod des Erblassers oder der Erblasserin gefunden wird. Daher ist die ebenfalls mögliche Hinterlegung beim Nachlassgericht dringend zu empfehlen!
  • Änderung der gesetzlichen Erbfolge: Jede Person kann erben – unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis. Auch juristische Personen, zum Beispiel gemeinnützige Organisationen, können als Erben eingesetzt werden.
  • Anspruch auf Pflichtteil: Engste Angehörige in gerader Verwandtschaftslinie und der Ehegatte beziehungsweise Ehegattin haben ein Pflichtteilsrecht. Dieser kann eingefordert werden, wenn der oder die Berechtigte enterbt ist oder das im Testament vorgesehene Erbe kleiner ausfallen sollte als der gesetzlich festgelegte Pflichtteil.

Die Fachanwälte und die Fachanwältin für Erbrecht in der Kanzlei Bruns & Dr. Redmann stehen ihrer Mandantschaft dabei beratend zur Seite.

Die Bereiche des Erbrechts:

Anwalt Erbrecht: Nachgewiesene Kompetenz in Theorie und Praxis

Rechtsanwältin Anke Buck, angestellte Fachanwältin für Erbrecht in Bremen, lächelt in die Kamera
Rechtsanwältin Anke Buck ist eine angestellte Fachanwältin für Erbrecht und Familienrecht in der Kanzlei Bruns & Dr. Redmann in Bremen. Bruns & Dr. Redmann

„Als Fachanwälte haben wir die gesetzliche Verpflichtung, regelmäßig an Fortbildungen in unseren Rechtsgebieten teilzunehmen“, erklärt Bruns. „Hierdurch wird gewährleistet, dass jeder Fachanwalt und Fachanwältin stets auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung in seinem und ihrem Fachgebiet ist.“ Damit könne der Qualitätsanspruch der Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen gegenüber ihren Mandanten und Mandantinnen dauerhaft sichergestellt werden.

„Um den Fachanwaltstitel führen zu dürfen, muss jeder Rechtsanwalt und jede Rechtsanwältin die Kompetenz in Theorie und Praxis gegenüber der zuständigen Rechtsanwaltskammer nachweisen“, so Bruns. „Die Kammer entscheidet nach Prüfung der Sach- und Rechtslage darüber, ob die hohen gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind. Und ob die Erlaubnis erteilt wird, einen Fachanwaltstitel führen zu dürfen.“

Fachanwalt für Erbrecht: Nur wenige Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen wagen die Spezialisierung

Gerade einmal ein Prozent aller Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen dürfen sich Fachanwalt beziehungsweise Fachanwältin für Erbrecht nennen. Die hohen Anforderungen, um einen Fachanwaltstitel zu erlangen, führen dazu, dass nur wenige Anwälte die Spezialisierung auf ein oder zwei Rechtsgebiete wagen. Zudem erschwert eine freiwillige Selbstbeschränkung in der Mandatsbearbeitung gerade in kleineren Städten oder im ländlichen Raum den wirtschaftlichen Betrieb einer Rechtsanwaltskanzlei.

„Man muss schon sehr sicher und von seinem Konzept überzeugt sein, um diesen Schritt in die Spezialisierung zu gehen“, so Bruns‘ Kollege Dr. Christoph Redmann. „Auf der anderen Seite bietet sie sowohl mir als Anwalt als auch meiner Mandantschaft einen gewissen Schutz und Sicherheit vor Fehlern. Die tauchen zwangsläufig dann auf, wenn ein hoher Bearbeitungsdruck besteht und ich mit den Problemen und potenziellen Fallstricken eines Rechtsgebietes nicht so vertraut bin wie derjenige, der sich tagtäglich damit auseinandersetzt.“