Scheidung Bremen Ehe zerruettet
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Scheidung Bremen: Das Wichtigste zu Voraussetzungen und Ablauf

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Scheidung Bremen Mirja Klauß und Steffen Speichert
Mirja Klauß-Wilksch ist Fachanwältin für Familienrecht. Die Expertin arbeitet in der Kanzlei Dr. Stankewitz & Coll. in Bremen und vertritt Mandanten kompetent bei Scheidungen. Klauß-Wilksch

Sie soll eigentlich ein Bund fürs Leben sein: die Ehe. Doch viele Paare trennen sich wieder. Die konsequente Folge ist die Scheidung. In Bremen ist die Fachanwältin Mirja Klauß-Wilksch von der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Stankewitz & Coll. eine Expertin für alle rechtlichen Belange rund um die Scheidung.

Eine Scheidung ist eine emotionale Angelegenheit, bei der allerdings auch zahlreiche formelle und rechtliche Aspekte erfüllt werden müssen. Daher sollte eine Scheidung immer mit einer guten Beratung und Betreuung der Mandanten einhergehen. Denn es stehen viele Fragen im Raum: Welche Formalien müssen erfüllt sein? Wie sind der Ablauf und die Dauer? Was ist mit dem Sorgerecht für die Kinder? Wie wird das gemeinsame Vermögen aufgeteilt? Mirja Klauß-Wilksch, Fachanwältin für Familienrecht, gibt Antworten.

Welche Voraussetzungen gelten für eine Scheidung in Bremen?

Grundsätzlich gilt: Eine Ehe kann nur durch eine gerichtliche Scheidung aufgelöst werden. Diese ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. „Die Voraussetzungen ergeben sich konkret aus § 1565 BGB“, erläutert Rechtsanwältin Mirja Klauß-Wilksch. Sie nennt dazu erst einmal die grundsätzliche Regelung: „Für eine Scheidung muss die Ehe gescheitert sein. Ein Scheitern liegt vor, wenn die Lebensgemeinschaft der Ehepartner nicht mehr besteht und wenn nicht erwartet werden kann, dass das Paar sie wiederherstellt.“ Es gilt das sogenannte Zerrüttungsprinzip.

Darauf aufbauend kennt das Gesetz verschiedene Möglichkeiten: 

  • Einvernehmliche Scheidung
  • Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres
  • Streitige Scheidung nach einem Trennungsjahr
  • Scheidung nach mehr als drei Jahren

Was bedeutet die einvernehmliche Scheidung?

Die einvernehmliche Scheidung ist die häufigste Form der Scheidung. Sie ist in § 1566 BGB Absatz 1 geregelt. In dieser Konstellation geht es um die „Vermutung des Scheiterns der Ehe“. Die Voraussetzungen sind demnach gegeben, wenn die Ehegatten seit einem Jahr getrennt leben und beide einen Scheidungsantrag stellen – beziehungsweise einer den Antrag stellt und der andere zustimmt.

Wann liegt eine unzumutbare Härte vor?

Für Scheidungen vor Ablauf des Trennungsjahres muss eine unzumutbare Härte vorliegen. Diese ist laut Mirja Klauß-Wilksch zum Beispiel gegeben, wenn der andere Ehegatte körperliche oder seelische Gewalt ausübt. Oder wenn der Partner ein außereheliches Verhältnis hatte und daraus ein Kind entstanden ist. „Bei unzumutbarer Härte legt die Rechtsprechung allerdings strenge Maßstäbe an“, betont die Rechtsanwältin.

Was passiert, wenn ein Partner die Scheidung nicht will?

Scheidung Bremen Trennung
Die Scheidung erfolgt in der Regel einvernehmlich nach Ablauf des Trennungsjahres. Möchte ein Ehegatte die Scheidung allerdings nicht, handelt es sich um eine streitige Scheidung. Freepik

Die streitige Scheidung nach einem Trennungsjahr ist eher selten. Das Stichwort lautet hier Beweislast. Das bedeutet: Der scheidungswillige Ehegatte muss beweisen, dass das Trennungsjahr um ist. Die Ehepartner müssen also seit einem Jahr von Tisch und Bett getrennt leben. Zur Verdeutlichung nennt Mirja Klauß-Wilksch folgendes Beispiel: Ein Partner will die Scheidung. Der andere sagt aber, dass er die Ehe noch nicht als zerrüttet ansieht. Dann muss der Scheidungswillige beweisen, dass die Trennung durchgeführt wurde. „Ich rate dann dazu, die Trennung schriftlich zu erklären und aus der gemeinsamen Wohnung beziehungsweise dem gemeinsamen Haus auszuziehen. Ist ein Auszug aus finanziellen Gründen nicht möglich, muss ganz klar die Abgrenzung erfolgen.“

Leben die einstigen Partner in einer Wohngemeinschaft (WG) zusammen, reicht gegebenenfalls schon das weitere gemeinsame Abendessen als Beweis aus, dass die Trennung noch nicht wirklich vollzogen ist. Weil die Trennung nicht gelebt wurde. „Man kann natürlich auch die Trennung in der eigenen Immobile vollziehen. Aber man muss dann viel strenger getrennt als in einer WG leben“ erläutert Mirja Klauß-Wilksch.

Die Scheidung nach mehr als drei Jahren greift, wenn sich einer der Ehegatten nach dem Trennungsjahr scheiden lassen wollte, aber der Beweis nicht gelungen ist. „Dann wird jedoch nach drei Jahren unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist“, so Mirja Klauß-Wilksch. Der Antragsteller muss das Scheitern also nicht mehr vor Gericht beweisen. Der Scheidungswillige muss nur das Getrenntleben beweisen.

Ist eine Scheidung in Bremen auch ohne Anwalt möglich?

„Eine Scheidung ohne Anwalt ist nicht möglich“, betont Mirja Klauß-Wilksch. „Mindestens ein Partner muss anwaltlich vertreten sein.“ Die Fachanwältin für Familienrecht empfiehlt allerdings, dass sich beide Ehegatten einen eigenen Anwalt nehmen. „Insbesondere, wenn es über die einvernehmliche Scheidung und den Versorgungsausgleich hinausgeht.“ Hier gibt es sogar teilweise einen Anwaltszwang. Dieser greift, wenn es beispielsweise um den nachehelichen Unterhalt und den Zugewinnausgleich geht. Nur mit einem Anwalt kann sich der jeweilige Ehegatte sicher sein, dass er nicht bei den Scheidungsvereinbarungen benachteiligt wird.

„Also gilt: Wenn es finanziell möglich ist, sollten sich beide einen Anwalt nehmen. Auch weil es das Gefühl vermittelt, dass eine Art Waffengleichheit herrscht“, so Mirja Klauß-Wilksch. Einen gemeinsamen Rechtsbeistand können die Ehegatten nicht engagieren, denn in diesem Fall gerät der Anwalt in einen Interessenskonflikt.

Welche Aufgaben übernimmt der Scheidungsanwalt?

Die Aufgaben des Scheidungsanwalts können sehr umfangreich sein. Die Frage ist hier: Ist es eine einfache Ehescheidung, bei der der Antrag gestellt wird und der Versorgungsausgleich durchgeführt wird, oder kommen noch zahlreiche Nebenschauplätze hinzu?

Zu Letzteren gehören zum Beispiel:

  • Zugewinnausgleich
  • nachehelicher Unterhalt
  • Trennungsunterhalt
  • Umgang und Sorgerecht
  • Zuweisungsverfahren für die Ehewohnung

Insgesamt gibt es eine lange Liste von möglichen Aufgaben des Rechtsanwalts. Viele Punkte können aber bereits in einem Ehevertrag geregelt sein, wenn dieser von den Ehepartnern aufgesetzt wurde.

Und natürlich ist der Anwalt häufig auch auf emotionaler Ebene gefragt – als eine Art Seelentröster. „Wenn ein Mandant vor mir sitzt, der 20 Jahre verheiratet war und dessen Ehe zerbrochen ist, dann ist Einfühlungsvermögen neben dem rechtlichen Know-how ganz wichtig“, schildert Mirja Klauß-Wilksch ihre Erfahrungen.

Wann sollte man mit der Scheidungsabsicht zum Anwalt gehen?

„Wer schlau ist, der geht zum Anwalt, bevor er dem anderen Ehepartner mitgeteilt hat, sich trennen zu wollen“, rät Mirja Klauß-Wilksch. Sich beraten zu lassen, sei insbesondere vor dem Hintergrund des Zugewinnausgleichs relevant. Unter diesen fällt der Vermögenszuwachs während der Ehe. Wichtig sei es auch, Informationen zu sichern, wenn es um den Zugewinnausgleich geht. Dieser frühe Termin diene also grundsätzlich dem Mandanten, um seine Rechte in dem anstehenden Verfahren zu wahren.

Wie läuft das Scheidungsverfahren ab?

Scheidung Bremen Familiengericht
Der Antrag auf Scheidung wird in Bremen und generell beim Familiengericht eingereicht. Burdun/Freepik

Die Ehescheidung vollzieht sich in mehreren Schritten. Nach Ablauf des Trennungsjahres kann der Scheidungsantrag gestellt werden. In den meisten Fällen ist dies das Verfahren für die einvernehmliche Scheidung nach einem Trennungsjahr. „Dazu braucht der Rechtsanwalt die Eheschließungsurkunde. Gibt es Kinder, sind auch die Geburtsurkunden notwendig“, so Mirja Klauß-Wilksch. Der Antrag wird daraufhin beim zuständigen Familiengericht eingereicht. Dann erhebt das Gericht eine Vorschussrechnung für die Kosten, die der Antragssteller zahlen muss. Ohne diesen Vorschuss wird der Scheidungsantrag nicht zugestellt. Es sei denn, dem Antragsteller wird Verfahrenskostenhilfe bewilligt. In dem Fall übernimmt die Staatskasse die Kosten.

In einem gelben Umschlag wird der Scheidungsantrag an den Ehepartner zugestellt. Er enthält auch Fragebögen für den Versorgungsausgleich. Diese werden nach dem Ausfüllen zurückgesendet.

Liegen dem Gericht alle Auskünfte der Rentenversicherungsträger vor, wird ein Termin zu einer mündlichen Verhandlung anberaumt. In diesem werden die Ehegatten zum Scheitern der Ehe angehört. Und dann wird die Scheidung ausgesprochen. Der Anhörungstermin geht häufig sehr schnell, meistens dauert er lediglich fünf Minuten. „Dieser geschilderte Ablauf betrifft aber wirklich die ,Scheidung light‘, in der nichts anderes geregelt wird“, betont Mirja Klauß-Wilksch. Komplizierte Fälle sind entsprechend aufwendiger.

Wie berechnen sich die Kosten einer Scheidung?

Die Kosten einer Scheidung richten sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, kurz RVG. Grundsätzlich nimmt man dabei das Nettoeinkommen sowie das Vermögen beider Ehepartner als Basis. In die Berechnung der Gebühren fallen, etwa wenn Kinder da sind, auch weitere Faktoren. „Daher ist es wichtig, mit dem Anwalt die individuellen Kosten zu besprechen“, betont Mirja Klauß-Wilksch.

Kontakt aufnehmen: Beratung und Unterstützung bei der Scheidung

Bei dem Gedanken an eine Scheidung oder um sich über Ablauf und Voraussetzungen zu informieren, steht in Bremen beispielsweise die Kanzlei Dr. Stankewitz & Coll. zur Verfügung. Sie befindet sich in der Schillerstraße 10 in Bremen-Mitte. Erreichbar sind die Fachleute telefonisch unter 0421/33 77 9-0 und per E-Mail unter info@dr-stankewitz.de.

„Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, ein persönliches Gespräch vor Ort oder ein Videotelefonat zu vereinbaren, um Ihre Anliegen in einem vertrauensvollen Rahmen zu besprechen“, ergänzt Mirja Klauß-Wilksch. „Wir stehen Ihnen auch in schwierigen Situationen zur Seite und freuen uns darauf, Ihnen weiterzuhelfen.“