Pflegestützpunkt Land Bremen
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Aktive Hilfe und Beratung

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Kompetente Betreuung zum Thema Pflege

Pflegebedürftig kann jeder werden, egal ob jung oder alt. Ein Unfall, schwere Krankheit oder auch einfach im Alter. Doch wer hilft dann? Wo bekommt man kompetente und schnelle Unterstützung? Um diese und andere Fragen rund um das Thema Pflege kümmern sich die Mitarbeiter von drei Pflegestützpunkten im Land Bremen.

Pflegestützpunkt Land Bremen
Der Pflegestützpunkt hilft bei der Heimsuche. Rawpixel.com

Der Pflegestützpunkt berät:

  • kostenlos
  • neutral
  • unabhängig
  • individuell
  • im Pflegestützpunkt, telefonisch oder auch zu Hause

So helfen die Pflegestützpunkte

Die Mitarbeiter der drei Einrichtungen vom Pflegestützpunkt in Vegesack, der Vahr und Bremerhaven kommen aus unterschiedlichen Bereichen, beispielsweise aus Kranken- und Pflegekassen, dem Amt für Soziale Dienste und aus den Magistraten. Darüber hinaus stehen auch aus anderen Behörden, der Selbsthilfe und dem Ehrenamt regelmäßig Ansprechpartner zur Verfügung.

Wie genau helfen die Mitarbeiter vom Pflegestützpunkt Bremen? Ihre Hauptaufgabe besteht in der Beratung und Hilfestellung rund um das Thema Pflege. Für viele Menschen ist es wichtig, erst überhaupt einmal eine Orientierung durch den „Pflegedschungel“ zu bekommen. Es gibt jede Menge Fragen, die Angehörige und Pflegebedürftige haben. Um diese zu beantworten, arbeiten die Mitarbeiter der Pflegestützpunkte im Land Bremen wohnortnah, trägerübergreifend, neutral und unabhängig.

Darüber hinaus, und das ist für viele Menschen sehr wichtig, ist die Beratung kostenlos. Das gilt auch, wenn man gar nicht krankenversichert ist. Die Koordinierung bei der Suche sowie Organisation pflegerischer und sozialer Hilfs- und Unterstützungsangebote ist ebenfalls Teil der Leistung. Außerdem wird aktive Netzwerkarbeit betrieben. Wer eine Pflegeberatung wünscht, kann den Kontakt zu den Fachleuten suchen. Sie beraten zu Pflege im Allgemeinen, aber auch zu speziellen Leistungen der Pflegestützpunkte.

Pflegeantrag stellen – Sie benötigen Hilfe?

Um Pflegeleistungen zu bekommen, müssen Sie zunächst einen Pflegeantrag stellen. Neben wesentlichen Informationen zur pflegebedürftigen Person muss außerdem deren aktuelle Situation geschildert werden: Gesundheit, Alter, Versorgung und so weiter. Diese Informationen werden überprüft und der Versicherungsträger legt danach fest, ob ein Anspruch an Hilfen besteht. Die Pflegebedürftigkeit muss allerdings für mindestens sechs Monate bestehen. Die Person wird dann in eine der gesetzlich festgelegten Pflegegrade eingestuft.

Pflegestützpunkt Land Bremen
Der Pflegestützpunkt informiert über die verschiedenen Pflegegrade und über die Beantragung. Pixabay

Wer unsicher ist und für die Antragsstellung Hilfe benötigt, findet Unterstützung bei den Mitarbeitern vom Pflegestützpunkt in Bremen. Neben Antragsstellungen bei der Pflegekasse helfen sie zudem, wenn es um ergänzende Leistungen vom Amt für Soziale Dienste (wie etwa Grundsicherung oder Heimhilfe), vom Versorgungsamt oder auch durch die Krankenkassen geht.

Unkomplizierte und kostenlose Beratung für jeden – auch zu Hause

Wer nicht zu einem der drei Standorte des Pflegestützpunktes im Land Bremen kommen kann, wird auch in den eigenen vier Wänden beraten. Die Mitarbeiter kommen zu Ihnen nach Hause oder helfen auch bei der Kommunikation mit dem Hausarzt.

Darüber hinaus informiert der Pflegestützpunkt über die Möglichkeiten der Pflege zu Hause, Angebote zur Entlastung pflegender Angehöriger, weitere Unterstützungsangebote und Wohnformen sowie gesetzliche Betreuung.

Pflegestützpunkt Land Bremen
Der Pflegestützpunkt berät Sie kostenlos auch zu Hause. Fotolia.de/Halfpoint

Nicht nur zur Beantragung eines Pflegegrades, auch zu Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung wird zudem professionelle Beratung und Hilfestellung angeboten. Diese Themen sind dennoch nicht nur für ältere Menschen aktuell. Auch jüngere sollten sich damit beschäftigen, um ebenfalls für den Fall der Fälle vorbereitet zu sein. Laut einer Umfrage des Deutschen Hospiz- und Palliativverbands haben bisher übrigens etwa 43 Prozent der Bundesbürger eine Regelung zur medizinischen Versorgung getroffen, für den Fall, dass sie sich selbst nicht mehr äußern können.