Der Wagen kommt aus der Querstraße gezischt, ohne die Vorfahrt zu beachten – schon ist ein erheblicher Schaden am Auto entstanden. Die Schuldfrage ist eigentlich klar, doch die gegnerische Haftpflichtversicherung stellt sich quer. Gut, wenn man mit Jakob Mahlmann einen erfahrenen Anwalt für Verkehrsrecht auf seiner Seite hat, der sich seit 22 Jahren um die Regulierung von Unfallschäden kümmert.

In dem großen Rechtsgebiet bewegt sich praktisch jeder, der auf der Straße oder dem Fußweg unterwegs ist. Sei es mit dem Auto, dem Fahrrad oder zu Fuß – das Verkehrsrecht gilt für alle Teilnehmer. Nur einmal hat ein anderer nicht aufgepasst, schon ist etwas passiert …
Nach einem Unfall besteht grundsätzlich ein Interessenskonflikt zwischen den Parteien. Im Klartext: Der Mandant erwartet selbstverständlich eine vollständige Regulierung der ihm zustehenden Schadensersatzansprüche. Dagegen hat die Versicherung des Unfallverursachers das Ziel, möglichst wenig zu zahlen. Jakob Mahlmann bietet hierzu eine Erstberatung an. Die Kosten für diese sind durch den Gesetzgeber für Verbraucher auf maximal 190 Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer begrenzt.
Häufig geht es im Verkehrsrecht um Bußgeld- und Strafverfahren

„In vielen meiner Fälle im Bereich Verkehrsrecht geht es um die Themen Bußgeld- und Strafverfahren“, berichtet der Jurist über seine tägliche Arbeit. Die Unterschiede und Begrifflichkeiten lassen sich dabei vereinfacht wie folgt erklären.
Verwarngeld: Einfache Verstöße gegen die Verkehrsregeln wie Parkverstöße und geringe Geschwindigkeitsüberschreitungen werden mit diesem „Strafzettel“ von unter 60 Euro sanktioniert.
Bußgeld: Gravierendere Verstöße gegen das Verkehrsrecht werden mit einer Geldbuße durch einen Bußgeldbescheid sanktioniert. Das betrifft beispielsweise höhere Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 20 km/h, das Fahren mit zu geringem Abstand oder über eine rote Ampel. Ab einer Höhe von 60 Euro kommt auch mindestens ein Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg dazu. Eine Beurteilung der drohenden Sanktionen – Bußgeldhöhe, Punkte, Fahrverbot – bietet eine erste Beratung durch die Kanzlei Dr. Lutz & Kollegen in Bremen.

Strafverfahren: Über die Folgen von noch gravierenderen Verstößen im Bereich Verkehrsrecht wie Unfallflucht, Fahren unter erheblichem Alkoholeinfluss oder unter Drogen oder auch fahrlässige Körperverletzung wird nicht mehr durch die Verwaltungsbehörde, sondern im Rahmen eines Strafverfahrens durch ein Gericht entschieden. Im Gegensatz zu einer Ordnungswidrigkeit drohen bei diesen Verstößen erhebliche Geldstrafen und nicht nur Fahrverbote, sondern auch der Entzug des Führerscheins.
Das droht bei Verkehrsdelikten:
- Verwarngeld
- Bußgeld
- Strafverfahren
„Wenn der Vorwurf einer Straftat im Raum steht, ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt dringend zu empfehlen“, sagt Jakob Mahlmann. „Ich berate Betroffene in diesem Bereich und entwickle mit ihnen eine Verteidigungsstrategie gegen den im Raum stehenden Vorwurf der Begehung einer Straftat“, erklärt der erfahrene Verkehrsrechtler aus Bremen. Auch hierzu bietet die Kanzlei eine Erstberatung zum Preis von höchstens 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer an. In der Regel sind die Kosten sogar deutlich niedriger.
Der studierte Rechtswissenschaftler war bereits in Darmstadt und Gießen tätig und leitet seit 2001 die Kanzlei Dr. Lutz & Mahlmann am Schüsselkorb in der Bremen. Außerhalb des Verkehrsrechts ist der Rechtsanwalt zudem in vielen weiteren Rechtsgebieten zu Hause: Arbeitsrecht, Erbrecht, Arzthaftungsrecht, Mietrecht, Familienrecht, Vertragsrecht und Sozialrecht. Auch bei ausstehenden Zahlungen und der Abwehr von unberechtigten Forderungen hilft er seinen Mandanten.