Was genau ist eigentlich eine Patientenverfügung?
Die Patientenverfügung dient der Selbstbestimmung für den Fall, dass man seinen Willen nicht mehr äußern kann – zum Beispiel durch längere Bewusstlosigkeit, Koma oder Alzheimer. In einer Patientenverfügung lässt sich festlegen, ob und welche Untersuchungen, Heilbehandlungen und ärztliche Eingriffe durchgeführt werden sollen und unter welchen Umständen solche Eingriffe untersagt sein sollen (beispielsweise ist der Verzicht auf künstliche Ernährung oder Beatmung bei irreversibler Bewusstlosigkeit möglich). Damit wird sichergestellt, dass der Patientenwille umgesetzt wird, auch wenn er in der aktuellen Situation nicht mehr geäußert werden kann. Ärzte sind verpflichtet, sich an die Verfügung zu halten.
Wer kann eine Patientenverfügung verfassen?
Jeder, der 18 Jahre oder älter ist, kann eine Patientenverfügung verfassen, die aber auch jederzeit formlos widerrufen werden kann. Es ist sinnvoll, sich vorher beraten zu lassen, denn die Formulierungen müssen möglichst genau sein. Zum Beispiel kann man fordern, dass nach einem schweren Schlaganfall die künstliche Ernährung eingestellt werden soll. Mit unkonkreten Angaben wie „Wenn ich kein lebenswertes Leben mehr führen kann, sollen die Geräte abgeschaltet werden“ kann ein Arzt aber nichts anfangen. Auch darüber informieren der Pflegestützpunkte im Land Bremen.
Was passiert, wenn keine vorliegt?
Ist keine Patientenverfügung vorhanden vor oder sind die Festlegungen in dieser zu unkonkret oder allgemein, entscheiden die Vertreter der zu behandelnden Person gemeinsam mit dem Arzt auf der Grundlage des mutmaßlichen Patientenwillens über die Behandlung. Können sich – bei besonders folgenschweren Entscheidungen – Vertreter und der behandelnde Arzt nicht einigen, ob die beabsichtigte Entscheidung auch tatsächlich dem Willen des betroffenen Patienten entspricht, muss der Vertreter die Genehmigung des Betreuungsgerichts einholen.
Das Dokument im Überblick:
Die Patientenverfügung ist freiwillig. Wenn man seine Behandlungswünsche nicht festgelegt hat, entscheiden die Mediziner als die rechtlichen Vertreter. Sie wird wirksam, indem der Arzt von ihr erfährt. Dafür muss sie in schriftlicher Form vorliegen. Am besten ist sie an einem Ort aufgehoben, wo sie leicht zu finden ist. Familienmitglieder und Freunde sollten über Ihre Patientenverfügung Bescheid wissen. Alleinstehende haben die Möglichkeit, das Dokument zentral archivieren zu lassen.
Wer seine Meinung ändert, kann seine Patientenverfügung jederzeit umschreiben oder für ungültig erklären. Den festgelegten Willen sollten Sie alle zwei Jahre mit Unterschrift und Datum bestätigen. Will man sich für den Notfall absichern, kann man auch eine Betreuungsverfügung erstellen. In jedem Fall ist es sinnvoll, sich alle Fragen rund um Patientenverfügungen selbst in Ruhe zu stellen und ohne Zeitdruck zu entscheiden.
Eine Vorlage für eine Vorsorgevollmacht können Sie sich auf den Seiten vom Pflegestützpunkt im Land Bremen herunterladen. Dort erhalten Sie auch weitere Informationen und die Möglichkeit, Kontakt zu den Experten aufzunehmen. Welche Maßnahmen nicht nur Gesunde, sondern ebenso Personen ergreifen können, die bereits Patienten sind, und welches aktuelle Urteil vielleicht gerade vom Bundesgerichtshof (BGH) gefällt wurde, erfahren Sie ebenfalls im direkten Gespräch.