Rechtsprechung
Foto: MiamiAccidentLawyer/Pixabay

Bremer Kanzlei Baumann-Czichon hilft Angestellten von Diakonie, Caritas und Co

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Experten auf dem Gebiet kirchliches Arbeitsrecht

Es klingt wie ein Nischenthema – dabei betrifft kirchliches Arbeitsrecht rund 1,4 Millionen Beschäftigte in Deutschland. So viele Menschen sind hierzulande in der evangelischen und katholischen Kirche sowie deren Organisationen Diakonie und Caritas angestellt.

Mit dieser stolzen Zahl sind die Kirchen und ihre Organisationen nach dem öffentlichen Dienst der zweitgrößte Arbeitgeber in der Bundesrepublik. Und für all diese Beschäftigten gilt mit dem kirchlichen Arbeitsrecht eine ganz spezielle Form des Arbeitsrechts, mit der Arbeitnehmer von weltlichen Unternehmen vermutlich nie in Kontakt kommen.

Was bedeutet kirchliches Arbeitsrecht?

Inken Dreyer
Inken Dreyer ist Fachanwältin für Arbeitsrecht in der Bremer Kanzlei Baumann-Czichon. Kanzlei Baumann-Czichon

„Im Grundgesetz gibt es eine Trennung zwischen Staat und Kirche. Das stammt noch aus der Weimarer Reichsverfassung und wurde in das Grundgesetz übernommen“, erklärt Inken Dreyer. Die Fachanwältin arbeitet für die Bremer Kanzlei Baumann-Czichon und hat sich schon früh auf das kirchliche Arbeitsrecht spezialisiert. „In dem Gesetz steht, dass jede Religionsgesellschaft ihre inneren Angelegenheiten selbstständig und ohne staatliche Aufsicht ordnen und verwalten darf“, so die Rechtsanwältin weiter.

Die Arbeitsverhältnisse in den beiden Kirchen und deren Organisationen seien daher etwas anderen Regeln unterworfen als die weltlichen Arbeitsverhältnisse. Die Kirche rechtfertigte das mit der Wort-und-Tat-Verkündigung: „Die Tat-Verkündigung ist in ihren Augen sowohl die Tätigkeit im Krankenhaus (Heilung), in der Altenpflege, der Behindertenhilfe, der Jugendhilfe, in Kindergärten, in der Schuldnerberatung – überhaupt Beratung in allen Lebenslagen – und Schulen“, erklärt Dreyer.

Das sind die drei Eckpfeiler des kirchlichen Arbeitsrechts:

  • Verpflichtung zur Loyalität: Arbeitnehmer, für die kirchliches Arbeitsrecht gilt, sollten mit den Grundsätzen des Glaubens ihres Arbeitgebers übereinstimmen und müssen sich sowohl am Arbeitsplatz als auch privat dementsprechend verhalten.
  • Betriebliche Mitbestimmung: Im kirchlichen Arbeitsrecht gibt es weder einen Personal- noch Betriebsrat. Die Mitarbeiter einer kirchlichen Institution werden durch eine Mitarbeitervertretung an betrieblichen Entscheidungen beteiligt.
  • Überbetriebliche Mitbestimmung: Die grundlegenden Bedingungen für Arbeitnehmer in kirchlichen Institutionen werden selten vom Arbeitgeber („erster Weg“) oder durch Tarifverhandlungen („zweiter Weg“) festgelegt. Vielmehr übernehmen dies spezielle Gremien, die sowohl aus Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern bestehen („dritter Weg“).

Fehlende Loyalität kann zur Kündigung führen

Wie oben bereits erwähnt, verpflichtet sich ein Arbeitnehmer, der für die Kirche tätig ist, automatisch dazu, im Privaten wie im Beruflichen den Grundsätzen des jeweiligen Glaubens zu entsprechen. Halten Beschäftigte sich nicht daran, müssen sie mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen. „Schlimmstenfalls droht die Kündigung“, weiß Inken Dreyer.

Beim Thema Loyalität gibt es Unterschiede zwischen der katholischen und der evangelischen Kirche. Wiederheirat oder Scheidung stellen beispielsweise für die evangelische Kirche keine Gründe für eine Kündigung dar. Bei der katholischen Kirche sieht das etwas anders aus: So wurde dem Chefarzt einer katholischen Klinik 2009 gekündigt. Er hatte ein Jahr nach der Scheidung von seiner Ehefrau seine neue Partnerin standesamtlich geheiratet. Der Fall beschäftigte über einen Zeitraum von zehn Jahren alle gerichtlichen Instanzen. Zudem zog er viel mediale Aufmerksamkeit auf sich. Letztendlich entschied das Bundesarbeitsgericht in Erfurt im März 2019, dass der Mediziner von seinem kirchlichen Arbeitgeber gegenüber nicht katholischen Kollegen unzulässig benachteiligt worden sei. Somit erklärte es die Kündigung als unwirksam. „Es ist also auch stets abhängig von der jeweiligen Kirche, welches Arbeitsrecht Anwendung findet“, erklärt Dreyer.

Mitarbeitervertretung anstelle vom Betriebsrat

Porträt Rechtsanwältin Nora Wölfl
Fachanwältin Nora Wölfl hat sich auf das Gebiet des kirchlichen Arbeits spezialisiert. Kanzlei Baumann-Czichon

Das Betriebsverfassungsgesetz findet auf kirchliche Einrichtungen keine Anwendung. „Deswegen gibt es das Mitarbeitervertretungsgesetz in kirchlichen Einrichtungen, und es werden Mitarbeitervertretungen gewählt“, so Fachanwältin Nora Wölfl, die sich ebenfalls auf das kirchliche Arbeitsrecht spezialisiert hat. Das sei einer der entscheidenden Unterschiede zum „normalen“ Arbeitsrecht. „Dabei ist noch wichtig zu wissen, dass die Beteiligung der Mitarbeitervertretungen an manchen Stellen ganz anders ausgestaltet ist als beim Betriebsrat“, betont Wölfl.

Darf bei einem kirchlichen Arbeitgeber gestreikt werden?

Der andere große Unterschied sei der Weg der Lohnfindung: „Die Kirche hat meistens keine Tarifverträge – außer in Niedersachsen, wo es inzwischen anders ist“, so die Fachanwältin. „Vielmehr gibt es sogenannte Arbeitsrechtliche Kommissionen, in denen das Gehalt sowie Regelungen zum Urlaub und der Arbeitszeit gefunden werden. Diese sind paritätisch mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern besetzt“, erklärt Wölfl. In diesem sogenannten dritten Weg gibt es kein Streikrecht, da keine Gewerkschaften involviert sind. „Das Bundesarbeitsgericht hat da mal den Begriff ,kollektives Betteln‘ geprägt – weil man auf Arbeitnehmerseite kaum eine Chance hat, seine Forderungen durchzusetzen.“

Die Ergebnisse, die durch die Kommissionen erzielt werden – und obendrein noch bundesweit unterschiedlich heißen – seien dann auch nicht direkt anwendbar. Vielmehr müssten sie noch durch die Kirche transformiert werden, beschreibt Inken Dreyer das Prozedere. Das bedeutet, dass in jedem einzelnen Arbeitsvertrag zum Beispiel der Zusatz stehen muss. „Es finden die Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes (AVR) in jeweils gültiger Fassung Anwendung.“ Die AVR sei jedoch kein Tarifvertrag – das wüssten viele Arbeitnehmer nicht, so Dreyer. „Ich kann die AVR noch nicht einmal einklagen, wenn mein kirchlicher Arbeitgeber vergessen hat, sie in meinem Arbeitsvertrag zur Anwendung zu bringen.“

Wo werden die Entscheidungen im kirchlichen Arbeitsrecht getroffen?

Für jede Landeskirche gibt es ein Kirchengericht. In Bremen sitzt das Kirchengericht am Franziuseck im Haus der Kirche. Dies ist mit Volljuristen besetzt, die nicht zwingend im Hauptberuf Richter sind, aber zwei juristische Staatsexamina haben müssen. „Es ist im Prinzip strukturiert wie im weltlichen Bereich: Es gibt einen vorsitzenden Richter und zwei ehrenamtliche, die dann am Ende mitentscheiden“, so Dreyer. Die Kirchengerichte sind aber nur für die Mitarbeitervertretungsangelegenheiten zuständig. Die Arbeitnehmer in kirchlichen Einrichtungen gehen weiterhin zum Arbeitsgericht.

„Ein großes Manko am kirchlichen Arbeitsrecht ist die Tatsache, dass Mitarbeitervertretungen, die vor dem Kirchengericht gewinnen, diesen Beschluss nicht vollstrecken können“, beschreibt Nora Wölfl ein Dilemma. Als Betriebsrat in Unternehmen ist dies möglich. Trotzdem sei das kirchliche Arbeitsrecht ein unheimlich spannendes Thema, stellen Inken Dreyer und Nora Wölfl unisono fest. „Es tut sich in diesem Bereich so viel. Der Europäische Gerichtshof zum Beispiel setzt der kirchlichen Selbstbestimmung immer weitere Grenzen “, so Dreyer. Daher ändere sich stetig etwas an der Gesetzeslage. „Wir sind da immer auf dem aktuellen Stand, um unsere Mandanten in Angelegenheiten des kirchlichen Arbeitsrechts kompetent und zuverlässig zu beraten und betreuen.“

Baumann-Czichon bietet Schulungen für Mitarbeitervertretungen

Obwohl das kirchliche Arbeitsrecht deutschlandweit immerhin 1,7 Millionen Menschen betrifft, ist Baumann-Czichon die einzige Kanzlei, die sich in Bremen für die Arbeitnehmerseite auf das kirchliche Arbeitsrecht spezialisiert hat. Dabei kann das gesamte Kanzleiteam auf eine langjährige Erfahrung zurückgreifen. Die Fachanwälte vertreten und beraten Mitarbeitervertretungen nicht nur bundesweit, sondern bieten auch Schulungen an, die deren gesamten Aufgabenbereich abdecken.

Kompetenz, Leidenschaft und Erfahrung in der Östlichen Vorstadt

Team Kanzlei Baumann-Czichon
Das Team der Kanzlei Baumann-Czichon in Bremen. Baumann-Czichon

Bereits seit über 35 Jahren vertreten die Fachanwälte der Kanzlei Baumann-Czichon ihre Mandanten in allen Bereichen des Arbeitsrechts. Das Büro befindet sich Am Hulsberg 8, 28205 Bremen, und ist gleichermaßen gut mit den öffentlichen Verkehrsmitteln wie auch mit dem Pkw zu erreichen. So hält die Straßenbahnlinie 10 der BSAG in fußläufiger Entfernung (Haltestelle „Am Hulsberg“). Wer mit dem Auto anreist, kann das Parkhaus des benachbarten Rewe-Supermarktes nutzen. Bei einer Parkdauer von bis zu drei Stunden entwertet die Kanzlei das Parkticket.