Arzthaftungsrecht: Verstoß gegen die Regeln der ärztlichen Kunst
„Das Arzthaftungsrecht ist ein Rechtsgebiet, bei dem die Beweislast beim Patienten liegt“, erklärt Mahlmann. Der Patient muss also nachweisen, dass der Arzt gegen die Regeln der ärztlichen Kunst verstoßen hat. Der in Bremen tätige Rechtsanwalt ist mit seiner Kanzlei am Schüsselkorb 17/18 ansässig und ist in diesem juristischen Bereich für alle Hilfesuchenden der richtige Ansprechpartner.
„Jeder macht Fehler“, stellt Mahlmann klar, „auch Ärzte. Doch kann es für betroffene Patienten schnell gefährlich für die eigene Gesundheit sein, wenn ein Mediziner einen Fehler macht“, so der Jurist. Werden Behandlungsfehler begangen, findet das Arzthaftungsrecht Anwendung. Ein Arzt hat in seinem Beruf die medizinischen Standards einzuhalten – beispielsweise von der Untersuchung über die Diagnose bis hin zur Behandlung. Im Zweifel müssen medizinische Sachverständige durch ein Gutachten klären, ob ein Behandlungsfehler vorliegt.
Wichtiges Beweismittel: Die Patientenakte
Selbstverständlich muss ein Arzt seinen Patienten den Regeln der ärztlichen Kunst folgend behandeln – allerdings schuldet er keinen Behandlungserfolg. Wenn die Behandlung korrekt abgelaufen ist, aber nicht zu einer Heilung führt, gibt es also keinen Anspruch auf Schadensersatz.
„Die Patientenakte gibt dabei im Idealfall Aufschluss über sämtliche geleistete therapeutische Maßnahmen und gilt vor Gericht als Beweismittel für die Arbeit des betreffenden Arztes“, sagt Mahlmann. Liegt eine fehlerhafte Dokumentation vor – also eine Verletzung der Dokumentationspflicht – kann dies bereits eine Haftung des behandelnden Arztes begründen.
„Ein Verfahren im Arzthaftungsrecht beginnt mit der Beweissicherung und mündet dann oft zunächst in einem Schlichtungsverfahren, also dem Versuch einer außergerichtlichen Einigung“, berichtet Mahlmann über seine Erfahrungswerte in dem Rechtsgebiet. In diesen Verhandlungen geht es zunächst immer um ein angemessenes Schmerzensgeld. Zusätzlich spielen oft auch andere Schadensersatzansprüche eine Rolle, beispielsweise Verdienstsausfälle der Patienten. „In dem Schlichtungsverfahren ist das von der Schlichtungsstelle in Auftrag gegebene Gutachten eines Sachverständigen entscheidend für den Nachweis eines Dokumentations- oder Behandlungsfehlers“, sagt der Jurist. Er empfiehlt allen Betroffenen auf jeden Fall eine kostengünstige Erstberatung durch seine Kanzlei. Die Kosten für diese Erstberatung sind dabei durch den Gesetzgeber für Verbraucher auf maximal 190 Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer begrenzt.
Mahlmann ist studierter Rechtswissenschaftler und war bereits in Darmstadt und Gießen tätig. Seit dem Jahr 2000 ist er in Bremen in der Kanzlei Dr. Lutz & Kollegen. Seit 2001 führt er die Kanzlei unter dem Namen Kanzlei Dr. Lutz & Mahlmann.
Seine Themengebiete als Rechtsanwalt in der Hansestadt sind:
- Arzthaftungsrecht
- Mietrecht
- Sozialrecht
- Familienrecht
- Vertragsrecht
- Erbrecht
- Arbeitsrecht
- Verkehrsrecht
- Forderungseinzug