Kündigung des Arbeitsverhältnisses
Foto: geralt/Pixabay

Zum Schutz des Arbeitnehmers bei Kündigung

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Kanzlei Baumann-Czichon ist auf Arbeitsrecht spezialisiert

Porträt Rechtsanwältin Nora Wölfl
Nora Wölfl ist Fachanwältin für Arbeitsrecht in der Bremer Kanzlei Baumann-Czichon. Kanzlei Baumann-Czichon

Eine Kündigung bedeutet für jeden Arbeitnehmer einen starken Einschnitt im Leben. Denn sobald der Arbeitsplatz in Gefahr ist, kommen Sorgen und Existenzängste in uns auf. Helfen soll dann das Kündigungsschutzgesetz, in dem der gesetzliche Kündigungsschutz für Arbeitnehmer geregelt ist.

„Der Kündigungsschutz dient dem Schutz des Arbeitnehmers“, erklärt Nora Wölfl. Die Fachanwältin arbeitet in der Anwaltskanzlei Baumann-Czichon, die sich auf den Bereich Arbeitsrecht spezialisiert hat. „Generell kommt dem Kündigungsschutz im Arbeitsrecht große Bedeutung zu“, so Wölfl. So sei eine Kündigung des Arbeitgebers nur unter bestimmten, gesetzlich festgelegten Voraussetzungen zulässig.

Was mache ich bei einer Kündigung?

Inken Dreyer
Fachanwältin Inken Dreyer berät Mandanten im Bereich des Arbeitsrechts. Kanzlei Baumann-Czichon

Doch greift das Kündigungsschutzgesetz überhaupt bei jedem Arbeitgeber? Und wie verhalte ich mich nach einer Kündigung? „Dabei ist es ganz wichtig, dass man innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage erhebt. Sonst wird die Kündigung wirksam – egal, wie falsch sie ist“, betont Inken Dreyer, ebenfalls Fachanwältin für Arbeitsrecht in der Kanzlei Baumann-Czichon. Zudem sei es sehr wichtig, dass man sich unverzüglich zur Agentur für Arbeit begibt, um eine Sperrfrist zu vermeiden. Wobei man diese bei einer außerordentlichen (fristlosen) Kündigung wohl meist nicht umgehen könne.

„Bei Mandaten, die eine Kündigung erhalten haben, prüfen wir zunächst, ob bei ihnen der Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz greift“, so Dreyer. Denn dafür seien bestimmte Voraussetzungen erforderlich.

Voraussetzungen für den allgemeinen Kündigungsschutz:

  • Es liegt ein gültiges Arbeitsverhältnis vor, welches nicht schriftlich geschlossen worden sein muss.
  • Zum Zeitpunkt der Kündigung muss der Betrieb beziehungsweise das Unternehmen mindestens zehn Vollzeitkräfte beschäftigt haben. Teilzeitbeschäftigte werden nur anteilig, Auszubildende überhaupt nicht berücksichtigt.
  • Das Arbeitsverhältnis in demselben Betrieb oder Unternehmen muss zum Zeitpunkt der Kündigung länger als sechs Monate bestanden haben.

Sind die Voraussetzungen erfüllt, ist das Kündigungsschutzgesetz bei dem entsprechenden Mandanten anwendbar. „Was Kündigungen angeht, behandeln wir das ganze Spektrum – sowohl verhaltensbedingte, personenbedingte als auch betriebsbedingte“, erzählt Dreyer.

Für bestimmte Arbeitnehmergruppen, die besonders schutzbedürftig sind, ist der besonderer Kündigungsschutz vorgesehen.

Voraussetzungen für den besonderen Kündigungsschutz:

  • Arbeitnehmerinnen im Mutterschutz
  • Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in Elternzeit
  • Schwerbehinderte Beschäftigte
  • Wehrpflichtige
  • Betriebsratsmitglieder
  • Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung
  • Mitglieder des Wahlvorstands und Wahlbewerber

Kündigungsarten: So unterscheidet das Arbeitsrecht

  • Verhaltensbedingte Kündigung: Der Arbeitgeber kündigt dem Arbeitnehmer aufgrund eines Verstoßes gegen Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis. Dabei muss es sich beim Verhalten des Arbeitnehmers um steuerbares und ihm vorwerfbares Verhalten handeln.
  • Personenbedingte Kündigung: Der Arbeitnehmer ist aufgrund seiner persönlichen Fähigkeiten und Eigenschaften (dauerhaft) nicht in der Lage, die von ihm nach dem Arbeitsvertrag geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen.
  • Betriebsbedingte Kündigung: Der Arbeitgeber kann den Arbeitnehmer wegen betrieblicher Erfordernisse in dem Unternehmen nicht weiterbeschäftigen.

„Wir schauen uns dann immer zuerst an, warum der entsprechende Mandant gekündigt wurde und wie wir die Kündigung möglicherweise angreifen können“, so Dreyer. Es lohne sich immer, noch einmal genau auf das Schreiben zu schauen. „Es gibt häufig Fehler, wie vom Arbeitgeber falsch berechnete Fristen“, so die Expertin für Arbeitsrecht. „Wir versuchen den Mandanten immer zu vermitteln, dass sie mit einer anwaltlichen Prüfung der Kündigung nichts verlieren können. Man muss das Unrecht nicht einfach akzeptieren.“

Was kann Grund für eine Kündigung sein?

Da in einer ordentlichen Kündigung (bei Einhaltung der Kündigungsfrist) kein Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufgeführt sein muss, kommen Mandaten mitunter ahnungslos in die Kanzlei Baumann-Czichon in Bremen. „Oft wissen die Betroffenen bis zum ersten Gütetermin bei Gericht gar nicht, warum ihnen gekündigt wurde“, erzählt Nora Wölfl. „Manchmal geht man tatsächlich nur vor Gericht, um herauszufinden, warum man gekündigt wurde. Das ist dann für uns mitunter auch schwierig, wenn wir die Gründe erst beim Gerichtstermin erfahren“, so die Fachanwältin für Arbeitsrecht. Meistens kenne der Arbeitnehmer jedoch die Ursache für die Kündigung, da sie oft das Ergebnis vorhergehender Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber sei.

„Das Wichtigste ist, eine zufriedenstellende Lösung für den Mandanten zu finden“

Porträt Rechtsanwalt Bernhard Baumann-Czichon
Bernhard Baumann-Czichon ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Gründer der Bremer Kanzlei in der östlichen Vorstadt. Kanzlei Baumann-Czichon

Der Kündigungsschutz sei ein schwieriges Feld, da es in vielen Fällen mit der Existenzangst der Mandanten gekoppelt ist, sagt Wölfl. „Gerade, wenn man sich schon länger – vielleicht 10 oder 15 Jahre – in dem Arbeitsverhältnis befunden hat. Man erlebt diese Existenzangst eines Mandanten mit und möchte für jeden das für ihn beste Ergebnis erwirken.“

In vielen Fällen sei es am Ende so, dass das Arbeitsverhältnis beendet wird. Dann einigen sich die Parteien meistens unter bestimmten Voraussetzungen – wie zum Beispiel einer Abfindung – über das Ende des Arbeitsverhältnisses. „Das Wichtigste ist für uns, eine zufriedenstellende Lösung für den Mandanten zu finden.

Manchmal ist der lange gerichtliche Weg bis zum bitteren Ende der richtige, manchmal ist stattdessen eine außergerichtliche Einigung die beste Lösung“, beschreibt Dreyer. „Wir freuen uns natürlich ebenfalls, wenn die Mandanten im Zuge des Verfahrens sehen, dass es auch anders geht, oder sie einen anderen Job finden. Es ist auch für uns befriedigend, wenn so ein Fall zu einem guten Ergebnis gebracht werden kann und man das Gefühl hat, die Person geht wieder weiter ihren Berufsweg.“

Erfahrene Bremer Anwälte im Arbeitsrecht

Team Kanzlei Baumann-Czichon
Das Team der Kanzlei Baumann-Czichon in Bremen. Baumann-Czichon

Seit über 35 Jahren berät und unterstützt das Team der Bremer Kanzlei Baumann-Czichon seine Mandanten bereits – vorwiegend im Bereich Arbeitsrecht. Weitere Bereiche des Anwaltsbüros, das Am Hulsberg 8 zu finden ist, sind das kirchliche Arbeitsrecht sowie das Beamtenrecht. Für Besucher, die mit dem Pkw anreisen, gibt es die Möglichkeit, die Rewe-Tiefgarage zu nutzen – das Ticket wird von Baumann-Czichon (bis maximal drei Stunden) freigeschaltet. Zudem hält die Straßenbahnlinie 10 der BSAG wenige Schritte entfernt von der Kanzlei (Haltestelle „Am Hulsberg“).