Beratungsgespräch zur Bestattungsvorsorge
Foto: GE·BE·IN

Bestattungsvorsorge Bremen: Den eigenen Abschied zu Lebzeiten planen

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Die Angehörigen im Todesfall entlasten

Niemand spricht gern über den Tod. Und doch betrifft er uns irgendwann alle. „Deswegen ist es uns eines der wichtigsten Anliegen, diese Thematik sichtbar zu machen und auf die große Bedeutung der Bestattungsvorsorge hinzuweisen“, sagt Herwig Gründel, Geschäftsführer des Bestattungsunternehmens GE·BE·IN. Denn wer seinen Abschied schon zu Lebzeiten plant, entlastet seine Angehörigen und stellt sicher, das Begräbnis zu erhalten, welches er oder sie sich wünscht.

Im Rahmen der Bestattungsvorsorge können Menschen vertraglich festhalten, wie und wo sie bestattet werden. GE·BE·IN

Wenn ein geliebter Mensch plötzlich stirbt, haben die Hinterbliebenen häufig wenig Zeit, wirklich zu trauern. Schließlich müssen sie die Beerdigung organisieren – und das bedeutet, jede Menge Formalitäten zu erledigen und wichtige Entscheidungen zu treffen. Folgende Fragen stehen dabei unter anderem im Raum: Soll es eine Erdbestattung oder doch eher Feuerbestattung werden? Und hätte sich der Verstorbene im letzteren Fall wohl eine Urnenbeisetzung auf dem Friedhof, eine Waldbestattung oder eher eine Seebestattung gewünscht?

Um seine Liebsten in dieser schweren Zeit finanziell und organisatorisch zu entlasten sowie ihnen den Freiraum zu geben, sich mit ihrer Trauer auseinanderzusetzen, empfehlen die BestatterInnen des Bremer Instituts GE·BE·IN jedem, eine Bestattungsvorsorge abzuschließen.

Diese zentralen Gründe sprechen für die Bestattungsvorsorge

Im Todesfall ist es für die trauernden Angehörigen eine große Erleichterung, wenn ihnen Arbeit abgenommen wird. Zudem hat es eine tröstende Wirkung, wenn alles so abläuft, wie es sich der Verstorbene gewünscht hat. „Es ist so viel einfacher, zu Lebzeiten selbst zu überlegen, wie man sich seine Bestattung vorstellt, als diese Entscheidungen den trauernden Familienmitgliedern zu überlassen“, erläutert Herwig Gründel.

Für wen kommt die Bestattungsvorsorge infrage?

Bank mit einem Trauerkranz darauf.
Teil der Bestattungsvorsorge kann beispielsweise die Entscheidung über den Blumenschmuck und andere Details sein. GE·BE·IN

Bestattungsvorsorge ist vor allem wichtig für Menschen, die keine Nachkommen haben. „Oder bei denen es keine Angehörigen gibt, die sich im Todesfall um die Beerdigung kümmern könnten“, ergänzt Gründel. Grundsätzlich empfehle sie den Schritt zur Bestattungsvorsorge aber jedem. „Und zwar egal, in welcher familiären Situation er oder sie sich befindet – und unabhängig vom Alter.“ Schließlich wisse niemand von uns, wann der Tod eintreffe.

Liegt kein Bestattungsvorsorgevertrag vor, kommen die Hinterbliebenen bei einem plötzlichen Todesfall in eine sehr schwierige Situation. Dann müssen sie überlegen, wie sie den Abschied ihrer Liebsten gestalten sollen. „Das ist eine sehr heftige, emotionale Herausforderung“, berichtet der Bestatter aus Erfahrung. „Und genau das wollen wir mit einer Bestattungsvorsorge vermeiden.“

Was können Menschen in einem Bestattungsvorsorgevertrag regeln?

In einem Bestattungsvorsorgevertrag planen die Menschen die eigene Beerdigung beziehungsweise Beisetzung und halten ihre Wünsche fest. Wie detailliert der Vertrag wird, und welche Punkte darin genau geregelt werden, entscheidet letztendlich jeder selbst.

Wie setzen Bestatter einen Bestattungsvorsorgevertag auf?

Trauerfeuer in einer christlich aufgemachten Trauerhalle. An der Wand hängt ein Kreuzt, es sind Kerzen angerichtet und ein Bild des Verstorbenen aufgestellt. Zwei Menschen sitzen auf Stühlen in der ersten Reihe.
In einem Bestattungsvorsorgevertrag können die Menschen beisepilsweise jedes Detail ihrer Trauerfeier festlegen. Shutterstock.com

„Das Ganze geht oft über mehrere Gespräche“, erzählt Herwig Gründel. „Es beginnt meist mit der reinen Information, also beispielsweise den Fragen zum Friedhof und der Bestattungsart.“ Später geht es dann um spezielle Fragen, wie zum Beispiel das Tragen eigener Kleidung bei der Aufbahrung und Bestattung oder darum, welche Lieder bei der Trauerfeier gespielt werden sollen. Auch eine genaue Blumenauswahl kann bereits vorgenommen werden.

Wie präzise und umfangreich der Vertrag am Ende wird, bestimmen die Kunden. So können sie etwa nur die Art der Bestattung schriftlich und vertraglich abgesichert festhalten und den Ort des Grabs bestimmen. „Es gibt aber auch durchaus Schriftstücke, die jedes Detail des Abschieds betreffen“, erzählt Herwig Gründel: „Vom Sarg über Traueranzeigen und eine bestimmte Dekoration bis hin zur Gästeliste.“

Die möglichen Inhalte des Bestattungsvorsorgevertrags auf einen Blick:

  • Bestattungsform
  • Ort der Beisetzung
  • die Ausrichtung der Trauerfeier und/oder Beisetzung
  • der Personenkreis, der beim Ableben informiert werden soll
  • mögliche Regelungen bei der Grabpflege
  • finanzielle Absicherung

Finanzielle Vorsorge

Alle Wünsche rund um ihre Beisetzung können Interessierte im Rahmen ihrer Bestattungsvorsorge auch direkt finanziell absichern. Das geht zum Beispiel mithilfe der sogenannten Sterbegeldversicherung, die man bereits ab einem Alter von 18 Jahren abschließen kann. Seit die Krankenkassen kein gesetzliches Sterbegeld mehr zahlen müssen, ist sie eine sinnvolle Maßnahme. Auch hierbei können die Bestatter des Bremer Instituts weiterhelfen – und zwar dank des Verbundpartners GE·BE·IN Versicherungen VVaG. Was die Kostendeckung angeht, ist ein laufender Beitrag, aber auch eine Einmalzahlung an die Versicherung oder auf ein Treuhandkonto möglich. Der Bundesverband Deutscher Bestatter und das Kuratorium Deutsche Bestattungskultur haben dafür die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG gegründet.

„Wir schließen sogar Bestattungsvorsorgeverträge mit einer Preisgarantie ab“, erzählt Herwig Gründel. Dies gilt für Vorsorgende zwischen 50 und 85 Jahren. Im Zuge dieser VorsorgeKombi wird ein Bestattungsvorsorgevertrag mit der GE·BE·IN-Sterbegeldversicherung kombiniert. „Das bedeutet, dass wir – sofern das Geld in Form einer Einmalzahlung hinterlegt wurde – Preissteigerungen übernehmen. Auf diese Weise können insbesondere Menschen ohne Nachkommen und Angehörige sichergehen, dass ihre Wünsche auf jeden Fall erfüllt werden“, sagt der Geschäftsführer.

Woher weiß das Umfeld, dass man eine Bestattungsvorsorge hat?

„Eine Ausfertigung des Bestattungsvorsorgevertrags liegt nicht nur bei uns, sondern auch immer beim Vorsorgenehmer zu Hause“, erklärt Herwig Gründel. „Dazu gibt es immer noch ein entsprechendes Kärtchen, das darauf hinweist. Dieses kann derjenige zum Beispiel in der Geldbörse bei sich tragen.“ Auf diese Weise werden Menschen im Fall der Fälle schnell auf die Existenz der Bestattungsvorsorge aufmerksam.