Beratung Führungskräfte Bremen
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Bei Führungskräften sind Profis gefragt

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Zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Führungskräfte sind grundsätzlich Arbeitnehmer. Allerdings müssen sie in ihrer Position auch häufig arbeitgebertypische Aufgaben in ihrem Unternehmen übernehmen. „Und genau in dieser Doppelrolle – also als Vertreter des Arbeitgebers und gleichzeitig dessen Arbeitnehmer – liegt die besondere Herausforderung der arbeitsrechtlichen Beratung der Führungskräfte“, erklärt der Fachanwalt für Arbeitsrecht Wenzel Jerke von der Kanzlei Sieling, Winter & Partner in Bremen.

Beratung für Führungskräfte: Eine Frage der Definition

Beratung Führungskräfte Bremen
Rechtsanwalt Wenzel Jerke von der Kanzlei Sieling, Winter & Partner aus Bremen. Daniela Buchholz

Rechtlich ist zwischen der gesellschaftsrechtlichen Organstellung – zum Beispiel als Geschäftsführer einer GmbH und der Stellung als Beschäftigter in einem Unternehmen – zu unterscheiden. „Ausschlaggebend für die arbeitsrechtliche Beratung ist, ob die Führungskräfte als Arbeitnehmer im Sinne der jeweiligen arbeitsrechtlichen Normen angesehen werden können“, betont Rechtsanwalt Jerke aus Bremen. „Unklarheiten entstehen beispielsweise, wenn ein Beschäftigter zunächst als ‚normaler‘ Arbeitnehmer im Unternehmen startet und erst im Laufe seiner Karriere in Führungspositionen aufsteigt, zum Beispiel Geschäftsführer wird.“ Diese Abgrenzungsschwierigkeiten machen im Einzelfall eine fundierte Beratung und Bewertung notwendig. Der Beratungsbedarf für Führungskräfte jeglicher Art ist daher vielseitig.

Führungskräfte in Bremen lassen sich vor allem zu zwei Themen beraten:

  • Vertragsbegründung beziehungsweise Vertragsgestaltung
  • Beendigung der Beschäftigungsverhältnisse

Beratung von Führungskräften bei Vertragsbegründung und Vertragsgestaltung

Dieser Bereich umfasst alle Fragen der Ausgestaltung des Entgelts. Darüber hinaus geht es um die betriebliche Altersvorsorge, um etwaige Wettbewerbsverbote und beispielsweise die Möglichkeit, ein „Sabbatical“ einzulegen. Außerdem müssen Arbeitnehmer und Arbeitgeber gegebenenfalls Besonderheiten bei einer Tätigkeit im Ausland regeln. „Im Zusammenhang mit dem Entgelt kommen in der Praxis häufig komplexere Ausgestaltungen der Vergütung mit variablen Bestandteilen vor. Dabei kann die Zahlung eines Bonus zum Beispiel von dem Erreichen von bestimmten Leistungszielen in sogenannten Zielvereinbarungen abhängig gemacht werden. Hierbei entsteht bei zu „weich“ formulierten Zielen regelmäßig Streit darüber, ob die Ziele tatsächlich erreicht worden sind oder nicht. „Es geht daher für die Führungskraft darum, bei Vertragsschluss schon eine hinreichend bestimmte und klare Regelung zu erzielen und diese dann gegenüber dem Arbeitgeber auch später durchzusetzen“, erläutert der Anwalt Wenzel Jerke.

Wettbewerbsverbote unter die Lupe nehmen

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Die Rechtsanwälte der Bremer Kanzlei Sieling, Winter & Partner konzentrieren sich auf das Thema Arbeitsrecht. Daniela Buchholz

Auch bei Wettbewerbsverboten besteht für Führungskräfte und Spezialisten in der Privatwirtschaft ein besonderer Beratungsbedarf. Schließlich können sie häufig eine besondere persönliche Expertise aufweisen, die auch für Wettbewerber des Arbeitgebers interessant sind. Insofern kann für die Führungskraft interessant werden, ob ein bereits vereinbartes Wettbewerbsverbot im konkreten Fall einschlägig ist oder allgemein überhaupt wirksam ist. „So ist zum Beispiel bei nachvertraglichen Wettbewerbsverboten zu beachten, dass diese nur gegen Zusage einer Entschädigung durch den Arbeitgeber verbindlich sind“, erläutert der Fachanwalt aus Bremen.

Beratung der Führungskräfte bei Beendigung der Beschäftigungsverhältnisse

Bei diesem Bereich der Beratung von Führungskräften zeigen sich weitere Besonderheiten. Und zwar unabhängig davon, ob die Beschäftigungsverhältnisse einvernehmlich aufgelöst werden oder eine Kündigung des Dienst- oder Arbeitsvertrags zugrunde liegt. „Im Falle eines Aufhebungsvertrags ist insbesondere im Hinblick auf die Höhe einer möglichen Abfindung ein gutes Verhandlungsgeschick erforderlich“, betont Rechtsanwalt Jerke von der Kanzlei Sieling, Winter & Partner aus Bremen. „Hier kann man durch die richtige anwaltliche Beratung und Verhandlungsführung eine günstigere Regelung für die Führungskräfte erzielen.“

In beiden Fällen kommt es neben der rechtlichen Bewertung vor allem auch auf die richtige Taktik an. Oft ist hier schnelles und entschiedenes Handeln gefragt. Hier geht es nicht immer um die maximale Konfrontation mit dem Arbeitgeber. Aber wenn es nicht anders möglich ist, muss auch in gebotener Klarheit vorgegangen werden.

Besonderes Interesse an diskreter Beendigung

Dabei kommt es häufig auch auf eine gewisse Diskretion an. Das gilt nicht zuletzt auch für den Anwalt. Der Führungskraft ist regelmäßig wenig damit geholfen, dass sein Anwalt sich in den Medien mit einem prominenten Mandat profiliert. Vielmehr geht es häufig darum, die Beendigung der Zusammenarbeit gekonnt im Betrieb – aber auch nach außen – zu kommunizieren. Schließlich soll es für die Führungskraft auch eine berufliche Karriere nach der Trennung geben.

Auch dieses Beispiel zeigt wieder den besonderen Beratungsbedarf der Führungskräfte im Arbeitsrecht. Es beweist, wie wichtig es in der arbeitsrechtlichen Beratung ist, die aktuellen Entwicklungen der Rechtsprechung zu kennen. „Vereinbaren Sie daher gern einen telefonischen oder persönlichen Beratungstermin mit unserem Büro oder unserer Zweigstelle in Bremerhaven mit einem unserer erfahrenen Fachanwältinnen oder Fachanwälten für Arbeitsrecht“, empfiehlt Rechtsanwalt Wenzel Jerke. Die Kanzlei Sieling, Winter & Partner befindet sich Am Wall 190 in Bremen-Mitte. Erreichbar sind die Experten telefonisch unter 0421/33 75 70 und per E-Mail unter kontakt@arbeitsrecht-am-wall.de.