Anwalt Berufsunfähigkeit Bremen
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Hilfe vom Profi

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Der erfahrene Rechtsanwalt Uwe Klatt hilft, wenn Versicherer nicht zahlen wollen

Ob Unfall oder Krankheit – eine Berufsunfähigkeit kann jeden treffen. Beruhigend, wenn man für den Fall der Fälle abgesichert ist. Doch was passiert, wenn eine Berufsunfähigkeitsversicherung in Anspruch genommen werden muss, sich der Versicherer aber querstellt? Uwe Klatt ist Fachanwalt für Versicherungsrecht in Bremen mit dem Spezialgebiet Berufsunfähigkeitsrecht – und mit umfassender Erfahrung vor Gericht. Er steht auf der Seite der Verbraucher und kämpft dafür, ihre Ansprüche auf eine Rente durchzusetzen. Im Interview erklärt er, welche Probleme entstehen können, wenn die Versicherung nicht zahlen will.

Sie sind spezialisierter Anwalt für Berufsunfähigkeit (BU). Welche Erkrankungsformen führen denn häufig zu einer BU?

Uwe Klatt: Das ist ganz eindeutig der Bereich der psychischen Erkrankungen. Sie werden in den Statistiken als Hauptursache der Berufsunfähigkeit aufgeführt. Davon sind die unterschiedlichsten Berufsgruppen betroffen.

Häufigste Gründe für eine Berufsunfähigkeit:

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Psychische Erkrankungen wie Burnout sind inzwischen Hauptursache für eine Berufsunfähigkeit. Davon sind die unterschiedlichsten Berufsgruppen betroffen. Pexels.com
  • psychische Erkrankungen, insbesondere Depression und Angststörung
  • Erkrankungen des Bewegungsapparates
  • Krebserkrankungen
  • Unfälle
  • Herz-Kreislauf-Erkrankungen
  • weitere Krankheiten

Was sind die Gründe dafür, dass psychische Erkrankungen so oft eine Berufsunfähigkeit verursachen?

Das liegt meines Erachtens an der hohen Arbeitsverdichtung und den zunehmenden Belastungen im Berufsalltag. Arbeitnehmern wird viel abverlangt. Aber auch Selbstständige stehen häufig unter einem starken Erfolgsdruck. Abhängig von der eigenen psychischen Konstellation sind die Betroffenen ab einem bestimmten Zeitpunkt einfach nicht mehr belastbar. Damit können sie ihrem Beruf nicht mehr nachgehen.

Ist die Anerkennung einer BU aufgrund psychischer Erkrankungen besonders schwierig?

Auseinandersetzungen mit den Versicherungen wegen psychischer Erkrankungen sind tatsächlich oft die umstrittensten Fälle. Aufgrund der hohen Zahl hat man das Gefühl, dass die Beanspruchung von Leistungen aufgrund einer psychischen Erkrankung für viele Versicherer geradezu ein rotes Tuch ist.

Ein Anwalt für Berufsunfähigkeit geht gegen falsche Gutachten vor

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Fachanwalt Uwe Klatt ist ausschließlich für Versicherungsnehmer, also Verbraucher tätig – nicht für die Versicherungen. AdvoKlatt

Was sind denn die Gründe, warum eine Versicherung nicht bezahlen will?

Die Versicherungen erklären, die Erkrankung sei nicht stark genug ausgeprägt, um am Arbeiten gehindert zu sein – jedenfalls nicht in dem Umfang, der für den Leistungsanspruch gemäß dem Versicherungsvertrag ausreichend wäre. Dafür muss man im Prinzip eine dauerhafte 50-prozentige Leistungsunfähigkeit nachweisen. Oder es wird von dem Versicherer behauptet, die Erkrankung habe zeitlich nicht lang genug angedauert, um die Voraussetzungen der Leistungspflicht zu erfüllen. Es habe sich nur um eine Episode gehandelt, die inzwischen schon wieder abgeklungen sei. Dabei verweisen die Versicherungen gern auf eingeholte Gutachten, die ihre Entscheidung untermauern sollen.

Gründe, die Versicherungen nennen, um nicht zu zahlen:

  • die Erkrankung halte nicht vom Arbeiten ab
  • die Einschränkungen lägen bei unter 50 Prozent
  • die Erkrankung sei schon wieder abgeklungen
  • der Versicherungsnehmer habe vor Vertragsabschluss falsche Angaben gemacht und/oder Vorerkrankungen verschwiegen

Gibt es die Chance, gegen die Entscheidung der Versicherung vorzugehen?

Es bestehen gute Chancen, erfolgreich seine Ansprüche gegenüber der Versicherung durchzusetzen. Das betrifft nicht nur den Bereich der psychischen Erkrankung. Die Versicherung hinterfragt zum Beispiel oft die Gutachten der Sachverständigen und Ärzte nicht. Sie übernimmt einfach deren Einschätzungen, um die Angelegenheit zu beenden. Mit anwaltlicher Hilfe lassen sich bei vielen Gutachten allerdings Mängel nachweisen.

Gutachten müssen besonders intensiv geprüft werden

Wo liegen die Probleme bei Gutachten zur BU?

Die prozentualen Wertungen der Gutachter zum Ausmaß der Berufsunfähigkeit sind oft nur nicht hinreichend belegbare Schätzungen. Diese sind häufig vergleichbar mit sozialmedizinischen Beurteilungen, die für eine Beurteilung der Berufsunfähigkeit völlig irrelevant sind. Es kommt vielmehr auf ganz konkrete Teiltätigkeiten an, die der Versicherungsnehmer noch zu leisten in der Lage ist. Auch wer nur einen bestimmten Bereich nicht mehr ausüben kann, kann bereits in einer juristischen Wertung als berufsunfähig gelten. Das Berufsbild als solches wird gar nicht hinreichend zugrundegelegt und die individuellen Konstellationen zur Arbeitszeit und konkreten Belastungen nicht gewürdigt.

Wie präzise kann ein schnell erstelltes Gutachten sein?

Die Gutachter beschreiben immer nur eine Momentaufnahme der Konstitution an einem ganz konkreten Untersuchungstag. Langjährige Behandlungen und hieraus resultierende Diagnosestellungen und Bewertungen von dem eigenen Arzt meiner Mandanten halte ich da für wesentlich wertvoller, zumal stationäre Aufenthalte sehr aussagekräftige Wertungen vermitteln können. Es fehlt außerdem oft an einer rückliegenden Bewertung. Gutachter geben für den Untersuchungstag eine Prognose ab. Doch sie setzen sich mit dem zurückliegenden Zeitraum – teilweise mehrere Jahre – nicht hinreichend auseinander.

Ein Anwalt für Berufsunfähigkeit erkennt Fallstricke im Vertrag

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„Es bestehen gute Chancen, erfolgreich seine Ansprüche gegenüber der Versicherung durchzusetzen“, sagt Fachanwalt Uwe Klatt. AdvoKlatt

Was sind weitere Probleme, gegen die man mithilfe eines Anwalts für Berufsunfähigkeit vorgehen kann?

Regelmäßig ist ein zögerliches Verhalten der Versicherungen zu beklagen. Sie bieten an, Teilleistungen zu zahlen, oder treffen Vereinbarungen mit den Versicherungsnehmern zu deren Nachteil. Werden Verbraucher aber durch einen Anwalt vertreten, werden solche Versuche von vornherein verhindert. Sehr häufig wird auch darüber gestritten, ob der Vertrag überhaupt noch wirksam ist, nachdem die Versicherung die Vertragsgrundlage für ungültig erklärt hat. Die Versicherungen behaupten dann, man habe bei Vertragsabschluss bestimmte Fragen nicht richtig beantwortet und deshalb keinen Anspruch auf Leistung.
Richtig, hierbei handelt es sich um die sogenannte „vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung“. Die Versicherung ficht den Vertrag an beziehungsweise erklärt den Rücktritt von dem Vertrag. Sie hält diesen also für unwirksam.

Ist es dann schwierig, die Leistungen doch durchzusetzen?

Nach meiner Auffassung lohnt es sich, diese Unwirksamkeitserklärung des Vertrages überprüfen zu lassen. Immer wieder werden die Antragsfragen durch den Versicherungsagenten gar nicht vollständig abgefragt. Viele Versicherungsnehmer sind sich dabei der Bedeutung der Fragen nicht bewusst und bekommen die Wichtigkeit auch nicht ausreichend vermittelt. Dann ist der Versicherer nicht zum Rücktritt berechtigt.

Fachanwälte helfen beim Überblick

Welche Informationen können noch helfen, die man als Laie nicht im Blick hat?

Es gibt viele formelle Regeln, welche die Versicherung einhalten muss. Nur so kann sie den Vertrag überhaupt anfechten. Da geht es dann in juristische Details wie Fristen. Versicherungen dürfen auch nicht sämtliche persönlichen medizinischen Daten abfragen, um mit diesen eingeholten ärztlichen Informationen später dann die Leistung zu verweigern. Das geht so nicht: Der Datenschutz ist zu beachten. Die Versicherer haben sich selbst vertraglich gebunden, nur in bestimmten Fällen die Daten abzufragen – nämlich dann, wenn bereits ein Verdacht besteht. Zudem muss den Kunden die Bedeutsamkeit einer fehlerhaften Angabe im Zusammenhang mit den Gesundheitsfragen deutlich vor Augen geführt werden. Warnhinweise müssen erläutern, welche rechtlichen Konsequenzen fehlende oder falsche Informationen haben. Auch das gelingt den Versicherungen beileibe nicht immer.

Das leistet die Kanzlei Uwe Klatt im Berufsunfähigkeitsrecht:

  • Hilfe bei der Antragsstellung einer Berufsunfähigkeitsversicherung leisten
  • alle wichtigen Unterlagen der Mandanten sichten und auswerten
    • Behandlungsunterlagen
    • Versicherungsvertrag mit Bedingungen
    • ärztliche Stellungnahmen
    • Gutachten
  • Gutachten analysieren und bewerten
  • Berufsfelder definieren und wichtige Tätigkeitsbereiche festlegen
  • Erkrankungen erfassen und sowohl beim Versicherer als auch vor Gericht mit allen Auswirkungen erläutern
  • sämtlichen Schriftverkehr mit der Versicherung übernehmen
  • juristische Schritte intensiv prüfen und bewerten
  • Einigungsversuche vorschlagen – immer in Balance zwischen rechtlichen Risiken und der Bedeutung für den Versicherungsnehmer
  • Klageverfahren vor Gericht anstreben und durchführen

Uwe Klatt ist Fachanwalt für Versicherungsrecht in Bremen mit Fortbildung und Praxis im Bereich der Berufsunfähigkeit und Fachanwalt für Medizinrecht. Er hat in diesem Bereich umfassende gerichtliche Erfahrungen. Der Rechtsanwalt ist ausschließlich für Versicherungsnehmer, also Verbraucher tätig – nicht für die Versicherungen. Online gibt es einen Überblick über die Leistungen der Kanzlei.