Anwalt Arzthaftung Bremen
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Spezialist an der Seite des Patienten

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So kommen Sie mit fachlicher Expertise zu Ihrem Recht

Eine unvollständige Diagnose, das falsche Medikament verschrieben, wichtige Symptome nicht erkannt – ein Behandlungsfehler ist schnell passiert. Das kann schwerwiegende und langfristige Folgen haben. Wenn sich Versicherer in diesen Fällen weigern, Schmerzensgeld zu zahlen, sollten Patienten einen Anwalt für Arzthaftungsrecht engagieren, um ihr Recht durchzusetzen. Uwe Klatt ist Fachanwalt für Medizinrecht und steht mit seiner 20-jährigen Erfahrung ausschließlich auf der Seite der Patienten.

Wie arbeitet ein Anwalt für Arzthaftung?

 Anwalt Arzthaftung Bremen
Uwe Klatt hat als Fachanwalt für Medizinrecht umfassende Erfahrung mit einer Vielzahl von medizinischen Gutachten aus den unterschiedlichen Fachbereichen. Foto: Pexels/Rawpixel.com Rawpixel/Pexels

Im Zentrum jeder Auseinandersetzung mit einem Arzt steht die medizinische Bewertung durch ein Sachverständigengutachten. Bevor es vor Gericht geht, muss ein Anwalt für Arzthaftung dieses organisieren und begleiten. Dazu gehört bereits die Fragestellung an den Gutachter, was bei der Behandlung genau geschehen ist. Eine gut organisierte Fragestellung kann unter bestimmten juristischen Voraussetzungen zu einer Beweislastumkehr zugunsten der Patienten führen. Dann muss der Behandler beweisen, dass er keinen Fehler gemacht hat.

Das betrifft zum Beispiel die sogenannten Befunderhebungsfehler. Diese können alle notwendigen medizinischen Befunde umfassen: etwa Laborkontrolle, Blutbild, MRT-Untersuchung oder CT-Aufnahmen, Röntgenbilder, Anamnese, die lückenlose Dokumentation oder bestimmte körperliche Untersuchungen. Ein Fehler im Befund kann dazu führen, dass die Beweislast im Arzthaftungsprozess umgekehrt wird. Daher ist es wichtig, spezifisch nachzufragen, damit der entsprechende Sachverständige überhaupt einen Anlass sieht, dazu eine Bewertung abzugeben. Das betrifft auch Fragen nach einem groben Behandlungsfehler, die ein Sachverständiger selten von sich aus bewertet, oder aber auch Fragen nach der hinreichenden Dokumentation für bestimmte Abläufe wie etwa eine Operation. Erst daraus sind oft Rückschlüsse auf einen Behandlungsfehler zu ziehen.

Konkrete Tätigkeiten im Bereich der Arzthaftung umfassen:

  • Beratungen
  • Chancenauswertung und Überblick über die Kostenbelastungen
  • Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung einholen (teils gegen den Widerstand der Rechtsschutzversicherer)
  • Behandlungsunterlagen des Arztes/Krankenhauses anfordern und auswerten
  • Begutachtungen und insbesondere die Fragestellungen für das Gutachten organisieren
  • Unterschiedlichste außergerichtliche und gerichtliche Verfahren führen, etwa Schlichtungsverfahren, Beweissicherungsverfahren, Klageverfahren, Berufungsangelegenheiten
  • Schadenersatzberechnungen

Erfahrung in verschiedenen Fachbereichen des Medizinrechts

Uwe Klatt hat als Fachanwalt für Medizinrecht umfassende Erfahrung mit einer Vielzahl von medizinischen Gutachten aus den unterschiedlichen Fachbereichen: ob chirurgisch, orthopädisch, internistisch, neurologisch oder andere. „Das führt dazu, dass man ein Gespür dafür entwickelt, wo der Gutachter – teilweise sogar entgegen der ausdrücklichen Bekundung – einen Mangel in der Behandlung sieht“, sagt der erfahrene Anwalt. „Zudem merke ich, wo es sich lohnt, genauer nachzuprüfen und den Sachverständigen dazu zu bringen, eine Stellungnahme auf den Punkt zu bringen. Das betrifft sowohl die außergerichtlichen als auch die gerichtlichen Sachverständigengutachten.“ So ist demzufolge nicht nur die Begleitung der Gutachtenerstellung ein wesentlicher Gesichtspunkt in der Arzthaftungssache, sondern auch die anschließende Befragung eines Sachverständigen. Diese ist allerdings nur vor Gericht möglich.

Welche Auswirkungen hat ein Behandlungsfehler?

Anwalt Arzthaftung Bremen
In seiner Kanzlei in Bremen-Mitte empfängt Fachanwalt Uwe Klatt seine Mandanten, die er unter anderem im Bereich der Arzthaftung vertritt. Pexels.com

Gerade in Arzthaftungssachen ist es wichtig, sich an einen Anwalt zu wenden, der sich mit den Feinheiten des Arzthaftungsrechts auskennt. Er muss zudem genau differenzieren können, wer zu welchen Gesichtspunkten die Beweislast hat, um erfolgreich Schadenersatzansprüche durchsetzen zu können. „Es ist meiner Erfahrung nach nämlich nicht selten, dass ein Behandlungsfehler bewiesen wird“, erklärt Uwe Klatt. „Allerdings ist es häufig viel schwieriger, den Anschlussbeweis zu führen, dass der körperliche Schaden mit dieser Fehlbehandlung zusammenhängt – also eine Kausalität besteht.“

Das sei deshalb nicht so einfach, weil bei diesen Behandlungsfehlern nicht nur der unmittelbare Zusammenhang bewiesen werden müsse. Beispiel: Ein gebrochener Arm wurde mit der falschen Methode operiert. Dass das Ellenbogengelenk danach nicht mehr bewegbar ist, beruht auf der fehlerhaften Behandlung. Dazu kommt aber noch die Frage, ob bei einer korrekten Behandlung der Schaden ebenfalls ausgeblieben wäre. Also: Hätte es mit der richtigen Operationsmethode ohne Zweifel keine Bewegungseinschränkung gegeben? Solche Zusammenhänge müssen mit hinreichender Sicherheit bewiesen werden. Nur die Möglichkeit des Zusammenhangs reicht nicht aus. „Oft bestehen auch Vorerkrankungen“, ergänzt der Fachanwalt, „die Folgen des Behandlungsfehlers muss man davon abgegrenzen.“

Was ist bei einem Anwalt wichtig?

Ganz unabhängig von den medizinischen und juristischen Fragestellungen ist entscheidend, dass man sich mit dem Anwalt gut versteht und dieser ein offenes Ohr für die Belange der Patienten hat. Der Rechtsexperte sollte sich viel Zeit nehmen, um die Krankengeschichte aufzuarbeiten und die persönlichen Belange juristisch umzusetzen. Es ist wichtig, die Ziele des Vorgehens zu klären, die Vorgehensweise abzusprechen, aber auch die damit einhergehenden finanziellen Belastungen genau abzuklären.

Anwalt Arzthaftung Bremen
Wichtig ist, dass ein Anwalt ein offenes Ohr für die Belange seiner Klienten hat. AdvoKlatt

Uwe Klatt ist seit 20 Jahren Anwalt und hat sich von vornherein auf Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche konzentriert. Dabei ist er ausschließlich auf der Patientenseite tätig. Inzwischen bearbeitet er nur noch im Haftungsrecht den Bereich des Medizinschadenrechts beziehungsweise des Arzthaftungsrechts. „Wegen der großen Nachfrage konzentriere ich mich allerdings inzwischen auf schwerwiegende Fälle, die dazu geführt haben, dass die Betreffenden an einem schweren Dauerschaden leiden“, sagt Uwe Klatt. Dazu gehören zum Beispiel Fälle, bei denen ein Herzinfarkt verkannt und dadurch die Herzleistung dauerhaft herabgesetzt wurde, ein Schlaganfall, der in der Notaufnahme nicht erkannt wurde und deshalb eine Hirnschädigung zur Folge hatte, eine schiefgelaufene Wirbelsäulenoperationen, die zu ständigen Schmerzen führte, sowie eine durch eine Nasenoperation hervorgerufene Hirnschädigung.

Durch Weiterbildungen immer auf dem neuesten Stand

„Fachanwalt“ dürfen sich übrigens nur Experten wie Uwe Klatt nennen, die besondere Kenntnisse und Erfahrungen in einem bestimmten Rechtsgebiet nachweisen können. Theoretisches Wissen aus Seminaren und Fortbildungen wird dafür in Klausuren überprüft. Zusätzlich muss der Erwerb von besonderen praktischen Erfahrungen nachgewiesen werden, die Rechtsanwaltskammer prüft dazu Unterlagen. Wer den Titel Fachanwalt innehat, ist dazu verpflichtet, regelmäßig an Fortbildungen teilzunehmen. Auch um für seine Mandanten immer im Thema zu sein, besucht Uwe Klatt regelmäßig Seminare. Außerdem hat er sich über jahrelange Erfahrung eine besondere Kompetenz darin erarbeitet, Gutachten zu bewerten und sich mit Sachverständigen auseinanderzusetzen. In der Kommunikation mit Versicherungen ist er ebenfalls versiert – und als Profi kennt er die Formalien, an die sich auch die Unternehmen halten müssen.

Wer einen Patientenanwalt mit dem Interessenschwerpunkt Arzthaftung sucht, kann sich an Uwe Klatt wenden.